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Essen 
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267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen 

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen streiten mit den Krankenkassen über die Kostenübernahme von Fahrten mit dem Rettungswagen. Für die Menschen in Essen könnte das teuer werden. Ab Januar sollen die Patienten womöglich einen Eigenanteil von 267 Euro zahlen, wenn sie einen Rettungswagen rufen. 
AutorKontaktdpa
Datum 11.12.2025  08:00 Uhr
267 Euro Eigenanteil für einen Rettungswagen 

Auf Patienten in Nordrhein-Westfalen könnten ab dem Jahreswechsel hohe Kosten zukommen, wenn sie den Rettungsdienst alarmieren. Die Stadt Essen legt nun als erste Stadt konkrete Berechnungen vor: Demnach müssen Patienten 267 Euro Eigenanteil bezahlen, wenn sie einen Krankenwagen brauchen. Für einen Krankentransport etwa zur Dialyse oder zur Chemotherapie will die Stadt den Bürgern demnach 62 Euro in Rechnung stellen – zusätzlich zu dem Betrag, den die Krankenkasse zahlt.

Hintergrund ist ein Streit ums Geld zwischen den Kommunen und den Krankenkassen. Weil die Verhandlungen festgefahren sind, sehen mehrere Kommunen keinen anderen Ausweg, als die Patienten für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten. Mehrere Kreise und Großstädte in NRW haben bereits solche Regelungen angekündigt.

Wer zahlt für Fehlfahrten?

Bei dem Streit geht es vor allem um die Kosten für sogenannte Fehlfahrten. Sie entstehen, wenn ein Rettungswagen gerufen wird, letztlich aber kein Patient ins Krankenhaus kommt. Nach Angaben der Kommunen machen solche Fahrten bis zu 25 Prozent aller Einsätze aus. Geld bekommen die Träger der Rettungsdienste – also Städte und Kreise – für solche Fehlfahrten in der Regel nicht.

Die Kosten dafür wurden bislang einfach auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen und berufen sich auf geltende Bundesgesetze.

Sollten die Krankenkassen ab dem Jahreswechsel Ernst machen, blieben die Kommunen in NRW auf Kosten von mindestens 250 Millionen Euro jährlich sitzen, rechnet der Städtetag NRW vor.

Auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht bislang keine Möglichkeit, den Kommunen zu helfen. Das Land habe keine rechtliche Handhabe, die Krankenkassen zur Kostenübernahme für Fehlfahrten zu verpflichten, erklärte das Ministerium zuletzt.

Zahlen müssten die Patienten

Welche teuren Folgen das für Patienten konkret haben könnte, zeigt nun erstmals die Berechnung der Stadt Essen: 1020 Euro kostet ein Einsatz eines Rettungswagens dort laut Gebührenordnung. Die Rechnung dafür will die Stadt auch künftig zunächst an die Krankenkasse des Patienten schicken.

Allerdings sei zu erwarten, dass die Krankenkassen wegen des Streits um die Fehlfahrten den Rechnungsbetrag ab dem kommenden Jahr mindern und nur einen Teil der Summe überweisen werden, schreibt die Stadtverwaltung in einer Vorlage für den Stadtrat. Konkret geht sie davon aus, dass von jeder Rechnung für einen Rettungswagen-Einsatz 267 Euro offen bleiben. Über diese Summe werde man dann einen Gebührenbescheid an den jeweiligen Patienten schicken müssen.

»Ich sehe diese Lösung selbst sehr kritisch, aber mir bleibt im Moment keine andere Möglichkeit, als das auf die Bürger abzuwälzen«, sagte Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg der »Westdeutschen Allgemeinen Zeitung«. 

Der Rhein-Sieg-Kreis rechnet ganz ähnlich: Dort nennt die Kreisverwaltung zwar keine konkreten Summen, erwartet aber, dass die Krankenkassen die Fahrten der Rettungswagen im kommenden Jahr nur noch zu etwa 70 Prozent bezahlen werden.

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