25 Prozent Abschlag für AvP-Opfer |
Alexander Müller |
13.01.2025 08:00 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren erhalten die Apotheken eine erneute Abschlagszahlung im Rahmen des geschlossenen Vergleichs. / © picture alliance/dpa
Das private Rechenzentrum AvP musste im September 2020 Insolvenz anmelden. Die Aufarbeitung durch Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos ist aufgrund der verworrenen Vertragsstruktur aufwändig. Zur Vereinfachung und schnelleren Auszahlung wurde im Herbst 2023 ein Vergleich geschlossen, der mehrere Teilausschüttungen und eine vorgezogene Abschlagszahlung vorsieht. Im Gegenzug haben die geschädigten Apotheken auf etwaige Aussonderungsrechte verzichtet. 96 Prozent der Gläubiger auf Apothekenseite haben sich an der Vergleichsvereinbarung beteiligt.
Bei der ersten Tranche im Januar 2024 wurden 33,8 Millionen Euro an etwa 2500 Empfänger ausgeschüttet, das entsprach 10,9 Prozent der Forderungen der Apotheken. Die zweite Runde fiel mit insgesamt 3,3 Millionen Euro (1,1 Prozent) deutlich geringer aus. Der dritte Abschlag brachte den Apotheken noch einmal 10,3 Millionen Euro zurück, das entspricht 3,4 Prozent der Forderungen. Insgesamt konnten damit an die Apotheken bislang 15,4 Prozent der Forderungen vorab ausgezahlt werden.
Dazu kommt nun der ein Abschlag von etwa 25 Prozent der anerkannten Forderungen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung in der vergangenen Woche soll sogar von 27 Prozent die Rede gewesen sein, öffentlich kommuniziert wird die konservativere Schätzung. Damit hätten die Apotheken insgesamt eine Quote von rund 40 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen bereits erreicht.
An der Ausschüttung nehmen nicht nur die Apotheken teil, sondern alle Gläubiger, deren Forderungen von Insolvenzverwalter Hoos »abschließend geprüft und uneingeschränkt zur Insolvenztabelle festgestellt werden können«, heißt es. Insolvenzrechtlich sind solche vorgezogenen Ausschüttungen möglich, wenn genug Masse zur Verfügung steht. Bedacht werden dann beispielsweise auch ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Unternehmen mit offenen Rechnungen.
Doch es gibt im AvP-Fall auch nach dreieinhalb Jahren noch Fälle, bei denen die Forderungshöhe noch nicht endgültig festgestellt werden konnte oder es andere Vorbehalte gibt. Hoos wird für diese Gläubiger entsprechende Rückstellungen bilden, und – sollte der Anspruch bestehen – die Forderungen bei der späteren Verteilung berücksichtigen.
Der Vergleich wird mit dieser letzten Zahlung abgeschlossen, das Insolvenzverfahren aber noch nicht beendet. Die Apotheken bleiben mit ihren noch offenen Forderungen Gläubiger und partizipieren am Ende auch an der Schlussverteilung. Wie viel Geld noch zu verteilen sein wird beziehungsweise, wie hoch die Quote dann noch sein wird, darüber können noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden.