Pharmazeutische Zeitung online
Hohe Vorabausschüttung

25 Prozent Abschlag für AvP-Opfer

Positive Überraschung zum Jahresanfang: Im AvP-Insolvenzverfahren gibt es eine nach Informationen der PZ eine Abschlagzahlung in Höhe von 25 Prozent der anerkannten Forderungen – zusätzlich zu den bislang schon ausgeschütteten 15,4 Prozent.
Alexander Müller
13.01.2025  08:00 Uhr

Das private Rechenzentrum AvP musste im September 2020 Insolvenz anmelden. Die Aufarbeitung durch Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos ist aufgrund der verworrenen Vertragsstruktur aufwändig. Zur Vereinfachung und schnelleren Auszahlung wurde im Herbst 2023 ein Vergleich geschlossen, der mehrere Teilausschüttungen und eine vorgezogene Abschlagszahlung vorsieht. Im Gegenzug haben die geschädigten Apotheken auf etwaige Aussonderungsrechte verzichtet. 96 Prozent der Gläubiger auf Apothekenseite haben sich an der Vergleichsvereinbarung beteiligt.

Bei der ersten Tranche im Januar 2024 wurden 33,8 Millionen Euro an etwa 2500 Empfänger ausgeschüttet, das entsprach 10,9 Prozent der Forderungen der Apotheken. Die zweite Runde fiel mit insgesamt 3,3 Millionen Euro (1,1 Prozent) deutlich geringer aus. Der dritte Abschlag brachte den Apotheken noch einmal 10,3 Millionen Euro zurück, das entspricht 3,4 Prozent der Forderungen. Insgesamt konnten damit an die Apotheken bislang 15,4 Prozent der Forderungen vorab ausgezahlt werden.

Rund 40 Prozent der Forderungen erfüllt

Dazu kommt nun der ein Abschlag von etwa 25 Prozent der anerkannten Forderungen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung in der vergangenen Woche soll sogar von 27 Prozent die Rede gewesen sein, öffentlich kommuniziert wird die konservativere Schätzung. Damit hätten die Apotheken insgesamt eine Quote von rund 40 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen bereits erreicht.

An der Ausschüttung nehmen nicht nur die Apotheken teil, sondern alle Gläubiger, deren Forderungen von Insolvenzverwalter Hoos »abschließend geprüft und uneingeschränkt zur Insolvenztabelle festgestellt werden können«, heißt es. Insolvenzrechtlich sind solche vorgezogenen Ausschüttungen möglich, wenn genug Masse zur Verfügung steht. Bedacht werden dann beispielsweise auch ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Unternehmen mit offenen Rechnungen.

Doch es gibt im AvP-Fall auch nach dreieinhalb Jahren noch Fälle, bei denen die Forderungshöhe noch nicht endgültig festgestellt werden konnte oder es andere Vorbehalte gibt. Hoos wird für diese Gläubiger entsprechende Rückstellungen bilden, und – sollte der Anspruch bestehen – die Forderungen bei der späteren Verteilung berücksichtigen.

Der Vergleich wird mit dieser letzten Zahlung abgeschlossen, das Insolvenzverfahren aber noch nicht beendet. Die Apotheken bleiben mit ihren noch offenen Forderungen Gläubiger und partizipieren am Ende auch an der Schlussverteilung. Wie viel Geld noch zu verteilen sein wird beziehungsweise, wie hoch die Quote dann noch sein wird, darüber können noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
Apotheke

Mehr von Avoxa