Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Iberogast: Bayer ändert Packungsbeilage

 

Nun also doch: Der Pharmakonzern Bayer wird die Packungsbeilage für sein Magenmittel Iberogast® überarbeiten und eine Warnung vor Gesundheitsrisiken aufnehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) drängt darauf schon seit Jahren, bis zuletzt hatte sich das Unternehmen jedoch dagegen gewehrt.

 

Im Kern geht es um den Iberogast-Inhaltsstoff Schöllkraut, der in bestimmten Konzentrationen leberschädigend wirkt. Bereits 2008 hatte das BfArM Hersteller schöllkrauthaltiger-Arzneimittel aufgefordert, auf diese Gefahr hinweisen und die Einnahme für Schwangere und stillende Frauen vollständig ausschließen. Der Iberogast-Hersteller Steigerwald, der erst seit 2013 zum Bayer-Konzern gehört, hatte sich jedoch schlichtweg geweigert und Widerspruch eingelegt.

 

Das BfArM war dagegen zunächst nur zögerlich vorgegangen, da die Datenlage zum Risiko von Schöllkraut damals noch recht dünn war. 2017 schließlich lagen mehr Patientendaten vor und die Behörde zog gegen Bayer vor Gericht. Das Verfahren lag bis zuletzt beim Verwaltungsgericht Köln, den Hersteller jedoch beeindruckte das nicht.

 

Dieser Widerstand scheint nun gebrochen. Hintergrund sind laut BfArM neue Nebenwirkungsmeldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast. Darunter sei auch ein im Juli bekannt gewordener weiterer Fall von Leberversagen, der eine Transplantation erforderlich gemacht und letztlich tödlich geendet hatte. Die Informationen der meldenden Ärzte legten «einen Zusammenhang mit der vorherigen Anwendung von Iberogast nahe», teilte das Bundesinstitut mit. Bayer habe daraufhin nun verbindlich zugesichert, die geforderten Änderungen der Packungsbeilage innerhalb von vier Wochen umzusetzen.

 

Einen sogenannten Sofortvollzug muss die Behörde daher nun vorerst nicht anordnen. Dieser wäre «andernfalls im Lichte der jetzt vorliegenden Informationen geboten gewesen», heißt es beim BfArM. Sollte Bayer wider Erwarten innerhalb von vier Wochen doch nicht reagieren, behalte man sich diesen Schritt aber vor.

 

Aus Sicht der Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche kommt die Reaktion des Herstellers zu spät. Dass erst ein Todesfall zum Einlenken des Pharmakonzerns führe, werfe ein sehr schlechte Licht auf dessen Einstellung zum Patientenwohl, sagte sie. «Das Gebot eines vorbeugenden Patientenschutzes wurde hier vollkommen aus den Augen verloren.» Nun müsse dringend geklärt werden, ob der Todesfall hätte verhindert werden können, wenn dem Betroffenen die möglichen Nebenwirkungen bekannt gewesen wären.

 

Schulz-Asche hatte Bayers Widerstand in den vergangenen Monaten immer wieder als skandalös kritisiert und das Thema auf die Tagesordnung im Gesundheitsausschuss des Bundestags gesetzt. Auch auf das BfArM wirft der Fall Iberogast aus ihrer Sicht ein schlechtes Licht. So habe die Behörde ihre Anordnung gegenüber Bayer seit 2008 nicht durchsetzen können oder wollen, sagte sie. Dabei verwies Schulz-Asche auf einen Gesetzentwurf, den die Grünen kürzlich vorgelegt hatten und der den Patientenschutz stärker in den Fokus rücken soll. Er sieht vor, dass Hersteller Auflagen des BfArM zu Warnungen vor möglichen Nebenwirkungen künftig unverzüglich umsetzen müssen. (sch)

 

12.09.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Stockfotos-MG

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.