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Pflegepersonal: BMG legt jetzt Betreuungsschlüssel fest

 

Da sich Krankenhäuser und Krankenkassen nicht einigen können, legt nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Untergrenzen für Pflegepersonal in den Kliniken fest. Ein entsprechendes Verordnungsverfahren wurde laut BMG am 23. August eingeleitet. Die neue Verordnung soll demnach zum 1. Oktober in Kraft treten. Somit wird ab 1. Januar 2019 zunächst für vier intensivmedizinische Krankenhaus-Abteilungen verbindlich eine Mindestanzahl an Pflegekräften pro Patientenzahl festgeschrieben. Das BMG folgt damit seinem gesetzlichen Auftrag, bei Nicht-Einigung der Selbstverwaltung in diesem Fall eine sogenannte Ersatzvornahme vorzunehmen.


«Wir werden die Untergrenzen für pflegesensitive Stationen festlegen. Denn die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für die Patienten haben», kommentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Schritt.


Der Minister reagiert damit auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).  Diese waren mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom Juli 2017 beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern zu vereinbaren. Doch die Verhandlungen blieben ohne Erfolg: Am 18. August teilte die DKG dem BMG demnach schriftlich mit, dass keine Einigung erzielt werden konnte.

Bei der nun auf den Weg gebrachten Verordnung, deren Entwurf der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt, handelt es sich um eine sogenannte Ministerverordnung. Diese bedarf nicht der Zustimmung des Bundeskabinetts oder des Bundesrats. Sie sieht vor, die PPUG als Verhältnis zwischen der Patientenzahl pro Pflegekraft festzulegen.

Zunächst sollen verbindliche Untergrenzen für Pflegepersonal in den Klinikbereichen Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie gelten. So darf eine Pflegekraft beispielsweise auf der Intensivstation künftig wochentags höchstens zwei, in der Nachtschicht drei Patienten betreuen. In der Unfallchirurgie darf eine Pflegekraft wochentags für höchstens zehn Patienten zuständig sein, in der Nachtschicht für maximal 20 Patienten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen den Kliniken Abschläge bei der Vergütung.

Die Grünen begrüßen die Verordnung als «richtigen Schritt». Die Selbstverwaltung habe die Aufgabe, Vorgaben umzusetzen statt zu boykottieren, betonte Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik. «Wir sind gespannt, welche Maßstäbe jetzt angelegt werden.» Allerdings dürfe es nicht nur bei einer Regelung für pflegesensitive Bereiche bleiben. «Um zu vermeiden, dass dadurch Personal aus anderen Bereichen abgezogen wird und sich die Versorgung dort verschlechtert, braucht es eine Personalbemessung für alle bettenführenden Bereiche», so Schulz-Asche. (et)

 

24.08.2018 l PZ

Foto: Fotolia/auremar

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