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Personaluntergrenzen in Kliniken: Jetzt bestimmt Spahn

 

Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken fest. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete heute ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. «Die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben», erklärte Spahn. Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für vier besonders pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

 

Schon vor der Bundestagswahl hatte die damalige Bundesregierung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den GKV-Spitzenverband beauftragt, eine Mindestausstattung für pflegeintensive Klinikbereiche zu vereinbaren. Vor einem Monat waren diese Verhandlungen endgültig gescheitert. «Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte», erklärte Spahn. Die jetzt auf den Weg gebrachte Verordnung muss nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

 

Auf Intensivstationen darf eine Pflegekraft in der Tagschicht künftig für maximal zwei Patienten verantwortlich sein, in der Nachtschicht liegt die Obergrenze bei drei Patienten. In der Unfallchirurgie sind nach der Verordnung höchstens zehn Patienten pro Pflegekraft zulässig, in der Nachtschicht sind bis zu 20 Patienten erlaubt.

 

Diese Vorgaben sind nach Einschätzung der Krankenhäuser zu restriktiv. Die geforderte Besetzung könne dazu führen, dass Leistungen von den Kliniken nicht erbracht werden könnten, warnte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Krankenkassen sehen die Verantwortung für die jüngste Entwicklung bei den Kliniken. Die Verhandlungen seien daran gescheitert, dass der DKG die anvisierte Kompromisslinie zu streng gewesen sei, twitterte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz. «Aber Pflegepersonaluntergrenzen sind Patientenschutz, da braucht es klare Kante.»

 

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte Spahns Vorgehen ausdrücklich. «Das ist ein erster Schritt, um die Pflege zu verbessern», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

 

23.08.2018 l dpa

Foto: Fotolia/vege

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