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Gesetzentwurf: Spahn lädt Verbände ins Ministerium

 

Die Akteure im Gesundheitswesen haben heute die Chance, ihre Meinung zum Entwurf für das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) loszuwerden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die verschiedenen Verbände zu einer Anhörung in sein Ministerium eingeladen. Auch die ABDA wird dabei sein.

 

Mit seinem Gesetzentwurf möchte Spahn unter anderem dafür sorgen, dass Kassenpatienten künftig noch schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Darüber hinaus sollen gesetzlich Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe erhalten. Neue Vorgaben sind auch für Impfstoffvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden vorgesehen. So sollen die Versicherer künftig grundsätzlich nicht nur die Kosten für die günstigste Vakzine übernehmen, sondern auch für das Präparat des zweitgünstigsten Herstellers. Auf diese Weise möchte das Ministerium mögliche Versorgungsengpässe verhindern, sollte ein Hersteller nicht liefern können.

 

Dem Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) passt die Regelung gar nicht. Er übte vor der Anhörung heute erneut Kritik an diesem Vorhaben. Mit einer Zwei-Hersteller-Regel würden eben nicht Impfstoffe aller Unternehmen zur Verfügung stehen, sagte BPI-Chef Martin Zentgraf. Das aber ist aus seiner Sicht der einzige Weg, um die Versorgung mit Impfstoffen ernsthaft zu sichern. Festpreisvereinbarungen und Rabattverträge sollte es in diesem Bereich grundsätzlich nicht geben, forderte der BPI.

 

Auch das geplante Verfahren für die Besetzung der Schiedsstelle geht aus Sicht der Hersteller in die falsche Richtung. Diese springt ein, wenn sich Hersteller und Krankenkassen im Anschluss an die frühe Nutzenbewertung nicht auf einen Erstattungsbetrag für ein neues Arzneimittel einigen können. Laut Gesetzentwurf soll künftig immer dann das Gesundheitsministerium die unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle benennen, wenn sich beide Seiten nicht auf eine Besetzung einigen können. Bislang entscheidet das Los in einem solchen Fall. Nach Meinung des BPI sollte das auch künftig so bleiben. «Der Vorschlag des BMG verlässt den Grundgedanken der Parität», so Zentgraf. Gerade die Herstellung von Symmetrie entgegengesetzter Interessen sei aber das Prinzip der Verhandlungen über den Erstattungsbetrag. Die Schiedsstelle solle «keine politisch motivierten, sondern patientenorientiere Lösungen finden».

 

Mit Blick auf den Gesetzentwurf dürften auch die Apotheker heute Änderungsbedarf im Ministerium anmelden. Die geplante Neuregelung bei Impfstoffen begrüßen sie im Grundsatz zwar, doch nicht immer könne die verordnete Vakzine gegen eines der beiden günstigsten Präparate ausgetauscht werden, macht die ABDA in einer Stellungnahme deutlich. Darin verweist sie auch auf Unterschiede zwischen Skonto und Rabatt. Hintergrund ist die im Gesetzentwurf geplante Klarstellung, dass Großhändler Apothekern keine Rabatte auf ihren Fixzuschlag von 70 Cent gewähren dürfen. Diese Regelung sollte nicht verhindern, dass «handelsübliche Skonti, die für die Einhaltung von Zahlungszielen gewährt werden, bezogen auf den gesamten Apothekeneinkaufspreis zulässig sind», betont die ABDA. (sch)

 

22.08.2018 l PZ

Foto: Fotolia/psdesign

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