Digitalisierung: Kassen garantieren Patienten Datenhoheit |
Im Rahmen der Digitalisierung ist für die Kassen die Souveränität des Patienten über seine Daten zentral. Das bekräftigte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands. In einem Statement fordert er den Gesetzgeber auf, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen verantwortungsvollen und gesicherten Umgang mit Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
«Die Patienten müssen darüber bestimmen können, wer zu welchem Zeitpunkt auf ihre Daten zugreifen, wer sie ergänzen darf und wem sie sie zur Verfügung stellen möchten», heißt es in der gestern verabschiedeten Erklärung. Dies müsse für die Versicherten einfach umsetzbar sein.
Laut geplantem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen die Kassen verpflichtet werden, ihren Versicherten bis spätestens 2021 eine elektronische Patientenakte (EPA) zur Verfügung zu stellen. Die Kassen begrüßen dies. Sie befürworten dabei, dass die EPA künftig als die generelle Anwendungs- und Speicherplattform der Versicherten für alle ihre Gesundheitsdaten zur Verfügung steht. Um einem Anbieterwildwuchs entgegenzuwirken, fordern sie eine gesetzliche Klarstellung, dass ausschließlich die Kassen die EPA anbieten dürfen.
Neben einem Speicher für strukturierte medizinische Informationen soll die EPA den Kassen zudem die Möglichkeit geben, individuelle kassenspezifische Gesundheitsdaten und -services anzubieten. «Der Bereich dieser Datenbestände und Funktionalitäten ist kassenindividuell zu gestalten und soll in der Hoheit der Kassen liegen», heißt es in der Erklärung. Dieser Gestaltungsspielraum sei für den Innovationswettbewerb der Krankenkassen zentral.
Dazu soll die EPA über eine entsprechende Schnittstelle verfügen, die solch einen Datenaustausch kurzfristig möglich macht, so die Forderung. Auch hier entscheide aber ausschließlich der Versicherte, ob und welche Daten fließen und wer diese einsehen kann, bekräftigen die Kassen. Wenn sowohl Fachanwendungen als auch weitere Anwendungen über die EPA als Plattform laufen können, würde dies unnötige Investitionen in separat betriebene Anwendungen und Doppelentwicklungen vermeiden, so die Intention.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse soll der Versicherte seine Daten zudem problemlos zum neuen Anbieter migrieren können. Dies soll die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) mittels Einrichtung einer Standardschnittstelle gewährleisten.
Grundsätzlich verlangen die Kassen im von der Gematik gesteuerten Digitalisierungsprozess mehr Einfluss bei der Gestaltung. Es gebe einen Widerspruch zwischen der 100-prozentigen Finanzierungsverantwortung der GKV einerseits und der aufgeteilten Entscheidungsverantwortung zwischen Kassen, Ärzten, Krankenhäusern und Apothekern andererseits. Dies führe zu zeitraubenden Entscheidungsprozessen und sei ein Grund für die schleppende Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. (et)
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31.08.2018 l PZ
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