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Barmer: Cannabis-Rezepte vor allem für Schmerzpatienten

 

Mit der Barmer hat eine der größten Krankenkassen Deutschlands aktuelle Verordnungszahlen zu Cannabis auf Rezept geliefert: Demnach gingen seit der Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken 6.583 Anträge auf Kostenübernahme von Blüten, entsprechenden Rezepturen oder Fertigarzneimitteln ein. Davon wurden 4.436 Anträge genehmigt (67,4 Prozent) und 2.147 (32,6 Prozent) abgelehnt. Die Bewilligungsquoten schwankten von Bundesland zu Bundesland zwischen 53 und 76 Prozent.

 

Im Jahr 2017 stellten Ärzte mehr als die Hälfte der Verordnungen für Schmerzpatienten aus. «Cannabis-haltige Arzneimittel dürfen nun bei vielen Erkrankungen verordnet werden, auch wenn deren Wirkung wissenschaftlich nicht hinlänglich erwiesen ist», kommentiert Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. «Bei Schmerzen etwa sollte Cannabis möglichst nur als Ergänzung zu bewährten Konzepten wie der multimodalen Schmerztherapie zum Einsatz kommen.» Es liege kein klarer Nachweis vor, dass Cannabis bei Tumor-, Skelett- und Muskelschmerzen wirke.

 

Insgesamt gab die Barmer für Cannabis-Präparate 8 Millionen Euro aus und weist auf große Kostendifferenzen hin: Im Mai lagen die Ausgaben für Fertigarzneimittel und Rezepturen zwischen 350 und 721 Euro pro Patient für einen Monat, für Cannabis-Blüten dagegen bei 1.708 Euro. «Cannabis-Blüten sind nicht nur unverhältnismäßig teuer, sondern in der Praxis auch kaum dosierbar, da es verschiedene Sorten, Stärken und Verabreichungsformen gibt», kritisiert Marschall. «Blüten sollten nicht zum Einsatz kommen, zumal es alternative Cannabis-Präparate gibt.» (dh)

 

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28.08.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Elroi