Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Psychiatrie: Fixierung nur mit richterlicher Zustimmung

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Patienten in der Psychiatrie bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt. Für längere Zeit darf diese Zwangsmaßnahme nur nach einer richterlichen Entscheidung getroffen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der eine Patient war stark betrunken, der andere hatte wiederholt mit Gegenständen geworfen.

(Az. 2 BvR 309/15 u.a.)

 

Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch – in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn – absehbar länger als eine halbe Stunde dauert, reicht dem Urteil zufolge die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden. Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig, wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen. Eine Fixierung werde «umso bedrohlicher erlebt, je mehr der Betroffene sich dem Geschehen hilflos ausgeliefert sieht».

 

Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter. Der Zweite Senat gibt den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2019 Zeit, verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt außerdem, dass ein fixierter Patient durchgehend durch pflegerisches oder therapeutisches Personal überwacht wird. Die Maßnahme muss dokumentiert werden und der Patient ist darauf hinzuweisen, dass er sie nachträglich gerichtlichen überprüfen lassen kann. Ein zuständiger Richter muss zumindest tagsüber erreichbar sein, um Fixierungen anordnen zu können. Eine nachträgliche richterliche Anordnung ist nur in Fällen wie Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig.

 

Vertreter der Beschwerdeführer äußerten sich nach dem Urteil zufrieden. Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte, er nehme die Aufgabe einer Präzisierung des Gesetzes an. «Das sehen wir als händelbar aus klinischer Sicht, und dass das auch hinterher von Gerichten überprüft wird, ist für uns selbstverständlich. Da hätten wir auch selber drauf kommen können.» Er werde mit dem Justizminister reden, wie ein richterlicher Bereitschaftsdienst organisiert werden kann, sagte Lucha. Er gehe davon aus, dass sich jetzt alle Länder ihre Gesetze anschauen und die Vorgaben umsetzen.

 

24.07.2018 l dpa

Foto: Fotolia/Rikke

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.