Monopolkommission: Mehr Wettbewerb durch freie Preise |
Die Monopolkommission drängt auf eine generelle Reform des Apothekenhonorars. Demnach soll es künftig eine Grundvergütung geben, ergänzt durch einen Servicebeitrag, den jede Apotheke individuell festsetzt. Das geht aus dem aktuellen Hauptgutachten der fünfköpfigen Expertenrunde hervor. Zudem kann sich die Kommission Arzneimittelautomaten und Pick-up-Stellen als Alternativen zur klassischen Offizin vorstellen.
Im Kern geht es in dem Gutachten um Wettbewerb in Zeiten des digitalen Wandels. Dabei nehmen die Experten auch die Arzneimittelversorgung ins Visier. Hier hatte ein Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Oktober 2016 dem Versandhandel zuletzt Aufwind verschafft. So hatten die Richter Versender aus dem EU-Ausland von der deutschen Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente befreit. Laut Koalitionsvertrag macht sich die Bundesregierung als Reaktion auf diese Entscheidung für ein Rx-Versandhandelsverbot stark. Die Monopolkomission hält das für den völlig falschen Weg. Ein solcher Schritt wäre schlichtweg «in der Sache nicht zu rechtfertigen», schreibt sie. Da Versandapotheken gerade in strukturschwachen Regionen den Zugang zu Arzneimitteln sicherstellten, könnte ein Verbot Versorgungsprobleme weiter verschärfen. Die Regierung sollte daher vielmehr prüfen, ob sie den Versandhandel nicht sogar stärken könnte, etwa über eine Lockerung des Verbots von Pick-up-Stellen.
Auf mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt drängt die Monopolkommission seit Jahren. Nun nimmt sie das EuGH-Urteil zum Anlass, die Vergütung der Apotheken grundsätzlich infrage zu stellen. Einheitliche Preise führen aus Sicht der Experten eben nicht dazu, eine flächendeckende und effiziente Versorgung sicherzustellen. Sie schlagen daher ein neues Vergütungssystem vor, das im Wesentlichen aus zwei Komponenten besteht: eine feste Vergütung für Beratungsleistungen finanziert durch die Krankenkassen sowie ein individuelles Entgelt für Serviceleistungen, das die bisherige Zuzahlung ersetzen soll.
In diesen Teil der Honorierung sollen Aspekte hineinspielen wie die Anzahl der Angestellten für kurze Wartezeiten, die Distanz zur nächsten Apotheke oder die Mitgabe einer Kundenzeitschrift. «Die Höhe der Vergütung dieser Leistungen durch den Patienten ist Teil des Wettbewerbsprozesses und sollte individuell von den Apotheken festgelegt werden», heißt es. Eine Deckelung soll dabei verhindern, dass der Servicebeitrag ungehindert steigt.
Die Fixkomponente sollen Kassen, Privatversicherer und Apotheker nach Vorstellung der Kommission derweil verhandeln. Sie soll die heilberuflichen Leistungen sicherstellen und nicht sämtliche Ist-Kosten der Apotheke decken. «Zudem sollten einzuhaltende Standards bei der Leistungserbringung der Apotheken sowie Strafen bei Nichteinhaltung festgelegt werden.»
Die Honorarreform könnte dabei in einer Art Stufenkonzept erfolgen. So schlagen die Experten vor, zunächst Boni auf die Zuzahlung des Patienten bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu erlauben. Apotheken auf dem Land würden aufgrund der günstigeren Wettbewerbssituation dabei vermutlich geringere Rabatte anbieten als ihre Kollegen in der Stadt, heißt es im Gutachten. «Dadurch würde das Vergütungssystem auch zu einer regionalen Verteilung der Apotheken beitragen, bei der ländliche Regionen gegenüber Ballungszentren stärker begünstigt werden, als dies heute der Fall ist.» Langfristig soll dann die Servicekomponente die Zuzahlung ersetzen.
Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in wettbewerbspolitischen Fragen und stellt regelmäßig Gutachten auf. Ihre Vorschläge zum Arzneimittelmarkt stoßen in der Apothekerschaft häufig auf Kritik. So hatten die Experten zuletzt unter anderem das Fremd- und Mehrbesitzverbot infrage gestellt. (sch)
03.07.2018 l PZ
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