Monopolkommission: ABDA warnt vor Stadt-Land-Gefälle |
Die aktuellen Vorschläge der Monopolkommission zum Arzneimittelmarkt weisen aus Sicht der Apotheker in eine völlig falsche Richtung. Zwar hätten die Experten in ihrem Gutachten festgestellt, dass Deutschland über ein gut funktionierendes System der Arzneimittelversorgung verfügt, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (Foto). «Trotzdem will sie es im gleichen Atemzug – aus ideologischen Gründen und im blinden Glauben an eine rein marktwirtschaftliche Lösung – zerstören.»
Am gestrigen Dienstag hatte die Monopolkommission ein Gutachten zum Wettbewerb in Zeiten des digitalen Wandels vorgelegt. Mit Blick auf die Arzneimittelversorgung schlägt sie darin ein völlig neues Vergütungssystem für Apotheken vor. Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente soll es demnach nicht mehr geben. Stattdessen erhalten Apotheker eine Grundvergütung für die Beratungsleistungen, finanziert durch die Krankenkassen sowie einen Servicebeitrag, der die heutige Zuzahlung ersetzen soll und den die Patienten tragen müssen. Diesen Teil des Honorars soll dabei jede Apotheke mit Blick auf Serviceleistungen und den Wettbewerb vor Ort selbst festlegen. Aus Sicht der Experten würden Apotheker in strukturschwachen Regionen vermutlich geringere Rabatte anbieten als ihre Kollegen in der Stadt, die unter starkem Wettbewerbsdruck stehen. Davon soll die flächendeckende Versorgung profitieren.
Nach Meinung der ABDA sind diese Vorschläge jedoch nicht zu Ende gedacht. Demnach könnte aufgrund unterschiedlicher Arzneimittelpreise ein starkes Stadt-Land-Gefälle entstehen. «Verlierer wären die Menschen, die nicht in Ballungszentren wohnen, denn sie müssten für ihre Arzneimittelversorgung tiefer in die Tasche greifen», so Schmidt.
Mit Blick auf den Versandhandel werfen die Apotheker der Monopolkommission zudem eine Art Doppelmoral vor. So sprechen sich die Experten gegen ein Rx-Versandverbot aus und wollen den Versandhandel mit Blick auf die flächendeckende Versorgung sogar noch stärken. «Die Liberalisierung des Versandhandels soll als Lösung für Versorgungsprobleme dienen, die sich ohne ihn erst gar nicht entwickeln», sagte Schmidt. Darüber hinaus warnt die Kommission in ihrem Gutachten grundsätzlich vor den Algorithmen, die bei der Preisgestaltung im Internet eine Rolle spielen. Ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheitsversorgung wollten die Experten dieser Form von Plattformökonomie jedoch Vorschub leisten, kritisierte die ABDA. «Hier widerspricht sich das Gutachten selbst.» (sch)
04.07.2018 l PZ
Foto: PZ/Alois Müller (Archiv)