Elektronische Patientenakte: Keine Angst vor «Kuddelmuddel» |
Die Regierung sieht bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) kein unübersichtliches Nebeneinander verschiedener Insellösungen. Die derzeit von einzelnen Krankenkassen vorangetriebenen EPA-Projekte seien alle interoperabel mit den entsprechenden Spezifikationen und Zulassungsverfahren der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik). Das bekräftigt das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.
Die Bundesregierung geht zudem nach eigenen Angaben davon aus, dass die Gematik die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der EPA bis zum 31. Dezember dieses Jahres planmäßig abschließen wird. Grundsätzlich will sie gesetzlich regeln, dass jeder Versicherte auf Wunsch eine EPA von seiner Kasse erhalten kann und die Möglichkeit hat, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage das «Kuddelmuddel» verschiedener EPA-Lösungen kritisiert und das Fehlen eines einheitlichen Regulierungsrahmens für alle von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten elektronischen Akten bemängelt. Die Fraktion hatte Sorge, dass einerseits die von der Gematik auf Basis von § 291 a Sozialgesetzbuch (SGB) V vorangetriebene Akte und andererseits die derzeit von vielen Kassen in Eigenregie auf Basis von § 68 SGB V geschaffenen EPA nicht miteinander kompatibel sind. Dies würde einen sektorenübergreifenden Einsatz der Akte, wie im E-Health-Gesetz angestrebt, verhindern, so die Befürchtung.
Die Regierung teilt die Sorge nicht. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der Gematik zur Interoperabilität beachtet würden, dies sei in § 291 geregelt. § 68 hingegen sei eine reine Finanzierungsregelung. Sie ermöglicht den Kassen, ihren Patienten bereits im Vorfeld von der Industrie entwickelte Aktenlösungen zu finanzieren und damit auch erste Erfahrungen im Umgang mit entsprechenden Akten zu gewinnen.
Die Regierung bekräftigt zudem die stufenweise Einführung der Akte. Zunächst sollen Notfalldaten sowie die Daten des elektronischen Medikationsplans hinterlegt werden können. Letztere sind die Daten, die laut E-Health-Gesetz auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar gemacht werden sollen. Zudem sollen auch elektronische Arztbriefe in der EPA hinterlegt werden können. Die erste Stufe fokussiere vor allem darauf, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann «Komfort- und Leistungsfunktionen» hinzukommen. Grundsätzlich soll der Versicherte auch ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte bequem via Smartphone-Apps oder Tablets auf seine EPA zugreifen können. Die Nutzung soll aber freiwillig sein. (et)
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31.07.2018 l PZ
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