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«Datenklau-Prozess»: Leitender Ermittler erneut befragt

 

Am heutigen 22. Verhandlungstag musste der leitende Ermittler zum dritten Mal seit Prozessbeginn im Januar 2018 als Zeuge aussagen. Richter und Verteidiger fragten vor allem nach den Gründen für die lückenhafte Akte. Außerdem erkundigten sie sich, wie viel der Kriminaloberkommissar über das damals parallel laufende Verfahren gegen die ABDA wusste. Bei dem eingestellten Verfahren ging um das Führen vermeintlich schwarzer Kassen.

 

Der Kriminalbeamte gab zu, dass es Abweichungen zwischen seinen vorangegangenen Aussagen, der Ermittlungsakte und seiner Erinnerung gibt. Er versuchte heute, diese Diskrepanzen aus dem Weg zu räumen. Zunächst betonte er, dass er erst relativ spät die Verantwortung für das Führen der Akte bekam. Da diese zuvor nicht einheitlich organisiert gewesen sei, tauchten darin Dokumente doppelt oder auch gar nicht auf.

 

Vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass einige E-Mails nicht in der Verfahrensakte für den Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und IT-Fachmann Christoph H. gelandet sind. Das Gericht hatte diese nachgefordert. Auch sollte das Landeskriminalamt (LKA) jene Korrespondenzen nachreichen, die der Ermittler nach eigenen Angaben noch nach seiner Vernehmung im April 2018 gelöscht hatte. Die Wiederherstellung des alten Mailverkehrs gestaltete sich jedoch als schwierig, weil die Back-ups des LKA nur 35 Tage zurückreichen. Die Verteidiger warfen dem LKA vor, die Frist womöglich absichtlich überschritten zu haben, um eventuell etwas zu vertuschen. Der Kriminalbeamte betonte heute jedoch, die 35-Tage-Frist überhaupt nicht zu kennen.

 

Bei einer früheren Vernehmung hatte der Zeuge erklärt, dass die ABDA weder Teil des Verfahrens war, noch dass er selbst gegen die Bundesvereinigung ermittelt hat. Auf Nachfrage ergänzte er aber ein Detail. Demnach hat er damals den Kollegen, die beim LKA mit dem ABDA-Fall befasst waren, Teile seiner Ermittlungen zur Ansicht gegeben. Umkehrt habe er aber keine Informationen erhalten. Selbst wenn, hätte er sich davon keinen Gewinn für seine eigenen Ermittlungen versprochen, sagte er. Seines Wissens nach ist aber wohl eine Durchsuchung der ABDA-Räume diskutiert worden. Ob es tatsächlich dazu kam, weiß er nicht.

 

Aus dem Weg räumte der Zeuge außerdem den vormals erweckten Eindruck, es hätte Missstimmungen in der Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Staatsanwaltschaft gegeben. Im Gegenteil: Klärende Gespräche haben seiner Ansicht nach dazu beigetragen, dass die Zusammenarbeit rückblickend sogar gut gelaufen ist.

 

Bellartz und H. wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern des BMG ausgespäht zu haben. Bellartz soll H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.

 

Am 27. Juli wird der Strafprozess vor dem Berliner Landgericht fortgesetzt. Der Staatsanwalt wird dann durch einen Kollegen vertreten, der bereits am heutigen Verhandlungstag durch seine vielen Rückfragen auffiel. (je)

 

12.07.2018 l PZ

Foto: Fotolia/ayazad

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