Neue EU-Richtlinie: ABDA fordert sachgerechte Umsetzung |
Die Apotheker sind froh, dass das EU-Parlament in dem Richtlinientext über die sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung noch einige Details für Heilberufe verbessert hat. Gern hätten sie die Gesundheitsberufe gänzlich von der Richtlinie ausgenommen gesehen. Aber nachdem dies nicht möglich war, werten sie es als positiv, dass den Heilberufen zumindest eine Sonderrolle zugebilligt wird.
Die gestern vom EU-Parlament verabschiedete EU-Richtlinie betrifft die Berufszugangsregeln in den jeweiligen Mitgliedsstaaten für alle reglementierten Berufe, wie etwa Rechtsberufe und Heilberufe. Sie sieht vor, dass die Länder künftig vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen zunächst prüfen müssen, ob diese verhältnismäßig sind. Dazu hat die EU einen Kriterienkatalog verfügt. Mit diesen Schritten will die EU die Harmonisierung des Binnenmarkts in Europa vorantreiben.
Die europäischen Heilberufe hatten lange gegen diese Pläne angekämpft. Sie befürchten Nachteile für den Patientenschutz und das Allgemeinwohl wenn künftig die EU bei den Zugangsregeln zu diesen Berufen mitredet. Nachdem die Bereichsausnahme für Heilberufe vom Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments mit knapper Mehrheit abgelehnt worden war, habe es in den folgenden Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat keine Chance mehr gegeben, diese Entscheidung zu revidieren, betont ein ABDA-Sprecher auf Anfrage der PZ. «Es ist allerdings dank intensiver Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden der ABDA gelungen, noch einige Detailverbesserungen insbesondere für Heilberufe im Richtlinientext zu verankern.» So wird demnach etwa die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihr Ermessensspielraum im Rahmen der Verhältnismäßigkeit betont. Auch darf die Verhältnismäßigkeitsprüfung ihrerseits keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen, sondern soll der jeweils betroffenen Vorschrift angemessen sein. Und beim Kriterienkatalog für die Prüfung wird betont, dass bei der Reglementierung von Gesundheitsberufen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden soll.
«Ob diese und andere beschlossenen Änderungen ausreichen, künftige Deregulierungen verhindern zu können, wird die Zukunft zeigen», so der Sprecher. «Die Bundesregierung muss deshalb vor allem für eine sachgerechte Umsetzung in nationales Recht sorgen.» (et)
15.06.2018 l PZ
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