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Kabinettsbeschluss: Versicherte werden entlastet

 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute mit.

 

«Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland», so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die jährliche Entlastung von rund 8 Milliarden Euro komme besonders kleineren Selbstständigen mit geringen Einnahmen zugute. Und bei den Kassen sorge man nun zudem für mehr Wettbewerb. Spahn zufolge soll dieser nämlich nicht länger dadurch verzerrt werden, dass einige Kassen zu viele Finanzreserven anhäufen. «Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern», kündigte er an.

 

Das sogenannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) sieht die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge vor. Ab 1. Januar 2019 soll der Zusatzbeitrag der Kassen wieder zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt jedoch unverändert. Außerdem soll künftig der monatliche Mindestbeitrag für Kleinstselbstständige auf 171 Euro halbiert werden.

 

Im GKV-VEG ist auch geregelt, dass die Kassen ihre Finanzreserven abschmelzen müssen. Demnach dürfen diese in Zukunft eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Falls doch, darf die Kasse ihren Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. Jegliche Überschüsse müssen außerdem ab 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Laut BMG wird vorab auch der Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) reformiert, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

 

Abbauen sollen die Kassen auch Beitragsschulden ungeklärter Mitgliedschaften, etwa wenn ein GKV-Mitglied unbekannt verzogen ist, es keine Beiträge mehr gezahlt oder sich nicht abgemeldet hat. In solchen Fällen verlangten die Kassen bislang weiter den Höchstbeitrag und häuften so fiktive Schulden an. Künftig müssen sie solche Versicherungen beenden. Der AOK-Bundesverband sieht das allerdings anders. Vorstandsvorsitzender Martin Litsch kritisiert: «Es kann nicht sein, dass hilfsbedürftige Menschen als Zombies und Karteileichen diffamiert werden. Die Politik sollte die sozialpolitische Verantwortung der AOKs anerkennen und besser hinterfragen, warum bei den anderen Kassenarten auffällig wenige dieser vorrangigen obligatorischen Anschlussversicherungen eröffnet worden sind. Es sollte geprüft werden, ob hier systematisch gegen bestehendes Recht verstoßen wurde, indem man diese Versicherten falsch gekennzeichnet hat.»

 

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt insgesamt die Nachbesserungen im GKV-VEG. Allerdings erwartet er, dass die Reform des Morbi-RSA nun zügig geschieht. Verbindlich vorgesehen ist sie bis zum 31. Dezember 2019. «Die geplante Fortentwicklung des Morbi-RSA muss zwingend dazu beitragen, dass die Beitragsgelder aus dem Gesundheitsfonds wieder gerechter auf die Krankenkassen verteilt werden», betonte die vdek- Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Das sieht auch der BKK Dachverband so und fordert von der Politik sogar, die Reform direkt nach der Sommerpause anzugehen. Grundsätzlich ist auch der AOK-Bundesverband dafür. Allerdings bemängelt er, dass im GKV-VEG die Morbi-RSA-Reform mit dem Rücklagenabbau vermischt wird.

 

Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat muss diesem nicht zustimmen. (je)

 

06.06.2018 l PZ

Foto: Fotolia/fotogestoeber

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