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Beschlossen: Kassen wollen Apothekern Honorare kürzen

 

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat heute sein Positionspapier zur Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung einstimmig beschlossen. Das bestätigte ein Sprecher des Verbands auf Anfrage der PZ. Demnach haben die 50 Mitglieder in der heutigen Sitzung nicht einmal mehr darüber diskutiert und dem Papier ohne jegliche Änderungen zugestimmt.

 

In dem Papier fordert der GKV-Spitzenverband, dass etwa das Fremd- und Mehrbesitzverbot fallen soll, der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erlaubt bleibt und die Honorare für Apotheker sinken.

 

Als Datengrundlage zogen die Kassen ein Gutachten zur wirtschaftlichen Lage der Apotheken von 2017 heran, das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde. Dessen Ergebnis: Durch eine Umstrukturierung der Apothekenlandschaft könnten die Kassen bis zu 1 Milliarde Euro sparen. Viele Leistungen sind demnach überfinanziert und der Wettbewerb durch ausländische Versender stellt keine Bedrohung für die Präsenzapotheken dar.

 

Auch die Kassen betonen in ihrem Positionspapier, dass die Offizin-Apotheken durch ihre Vorschläge nicht gefährdet sind. Sie plädieren dafür, dass der Festzuschlag von 8,35 Euro für Fertigarzneimittel sinkt, dafür der prozentuale Zuschlag von 3 Prozent steigt – allerdings gedeckelt. Die Kassen wollen mit Blick auf die Zytostatika-Versorgung wieder Exklusivverträge mit einzelnen Apotheken schließen. Das war seit Anfang 2017 durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes verboten.

 

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands gibt es in Deutschland zu viele Apotheken und deren Versorgungsstrukturen sind zu unflexibel. Daher pocht er darauf, auch das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufzuheben und Pick-up-Stellen zu erlauben. Filialen sollen zudem nicht mehr dieselben Anforderungen wie Hauptapotheken erfüllen müssen. Über kürzere Öffnungszeiten und Apothekenbusse auf dem Land könne Geld einspart werden. Für rentabel halten die Kassen auch, wenn Apotheken künftig eine pharmazeutische Online-Sprechstunde anbieten. Außerdem sind sie der Ansicht, dass Rezepturen – ähnlich wie bei den Zytostatika – nur von einigen Offizinen hergestellt werden sollten, andere sich künftig lediglich damit beliefern lassen.

 

Den Rx-Versandhandel sehen die Kassen als eine «Belebung des Apothekengeschäfts» und wollen in Zukunft sogar Selektivverträge mit Versendern abschließen. Höchstpreise für bestimmte Arzneimittel sollen darin genauso festgeschrieben sein wie der Rahmen, in dem sich die Boni bewegen dürfen. (je)

 

06.06.2018 l PZ

Foto: Fotolia/fottoo

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