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Spahn: Noch kein Ergebnis bei Abtreibungs-Werbeverbot

 

Im Koalitionsstreit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun (beide CDU) einen Medienbericht dementiert, wonach ein Kompromissvorschlag vorgelegt worden sei.

 

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag) hatte berichtet, der Paragraf 219 a Strafgesetzbuch (StGB) solle diesem Vorschlag zufolge zwar unverändert bleiben, aber ergänzt werden. «Falsch. Es gibt keine Einigung. Die bisherigen Gespräche waren konstruktiv, aber ohne Ergebnis. Deswegen werden wir in weiteren Gesprächen nach einer ebenso sachgerechten wie mehrheitsfähigen Lösung suchen», twitterte Spahn am 5. Mai.

 

Braun betonte via Twitter, die Gespräche in der Bundesregierung von Union und SPD seien zwar konstruktiv, es gebe aber noch «keinerlei Ergebnis». Er setze die Gespräche mit Spahn, Justizministerin Katarina Barley, Frauenministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) «in den nächsten Tagen» fort. Union und SPD streiten seit längerem über den Paragrafen 219 a StGB. Dieser verbietet es, für Abtreibungen zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen aber große Vorbehalte. Zuletzt hatte die SPD den Koalitionspartner verärgert, als sie eine Frist bis Herbst für eine Einigung setzte und drohte, andernfalls mit «reformwilligen» Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen.

 

Das RND hatte berichtet, ein zusätzlicher Absatz solle gewährleisten, dass sich Frauen in entsprechenden Notlagen besser informieren könnten. Zum anderen solle er eine Strafverfolgung von Ärzten ausschließen, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Die Koalitionsfraktionen seien noch nicht in den Kompromissvorschlag eingebunden. Das RND hatte sich dabei auf Informationen aus Regierungskreisen berufen.

 

07.05.2018 l dpa

Foto: Fotolia/farsouthtommy

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