Pharmazeutische Zeitung online

Mehr Datenschutz für Kunden: Die EU macht Ernst

 

Morgen macht der europäische Gesetzgeber Ernst mit dem Datenschutz: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) tritt in Kraft. Alle Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen dann noch besser auf den Schutz ihrer Kundendaten achten – also auch Apotheken. Andernfalls drohen je nach Verstoß hohe Bußgelder. Fürchten müssen sich Apotheker vor den strikteren Regeln aber nicht, teilte die Datenschutzbehörde Hessen mit. Apotheken, die bislang datenschutzrechtlich gut aufgestellt waren, müssten sich keine allzu großen Sorgen machen, auch wenn sich natürlich auch für sie Änderungen ergäben, sagte eine Behördensprecherin der Pharmazeutischen Zeitung.

 

Ratsam sei es, den Datenbegriff grundsätzlich weit zu fassen, erklärte jüngst VSA-Geschäftsführer Roman Schaal. Er beinhaltet demnach nicht nur digitale Informationen, sondern auch der Schutz von Ordnern oder Papierkörben, in denen Patientendaten landen könnten, muss neu geregelt werden. «Der Klassiker ist die Rezeptkopie im Mülleimer», so Schaal. Dies sei ein klarer Verstoß gegen Datenschutzpflichten.

 

Häufig treibt Apotheker auch die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten um. Hier herrscht derzeit noch Rechtsunsicherheit, da die Interpretation der neuen Verordnung nicht ganz eindeutig ist. Klar ist die Sache nur für Apotheken mit mindestens zehn Mitarbeitern. Demnach müssen größere Apotheken einen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Ob die Mitarbeiter in Voll-oder Teilzeit angestellt sind, spielt keine Rolle. Bei Apotheken mit mehreren Filialen werden alle Köpfe mitgezählt, auch Auszubildende, Praktikanten und freie Mitarbeiter sind als jeweils eine vollständige Person zu zählen. Grundsätzlich trägt der Apothekeninhaber für die Einhaltung der Datenschutzregeln die Verantwortung. (cd)

 

Mehr zum Thema Datenschutz/DSGVO

 

24.05.2018 l PZ

Foto: Fotolia/j-mel

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.