Fälschungsrichtlinie: Pharmahersteller arbeiten an Details |

Über die letzten Umsetzungsschritte der EU-Fälschungsschutzrichtlinie, die im Februar 2019 in Kraft tritt, haben gestern rund 200 Vertreter von Behörden, Politik und Herstellern in Bonn diskutiert. Eingeladen hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der Fokus lag auf den Vorgaben für die Arzneimittelhersteller. «Auch wenn alle beteiligten Akteure bereits intensiv an der Umsetzung arbeiten, müssen einige Details noch abschließend abgestimmt werden», hieß es vom BfArM. Die Apotheken waren nicht direkt beteiligt.
Ab dem 9. Februar 2019 muss grundsätzlich jede Arzneimittelpackung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels mit einem individuellen Erkennungsmerkmal sowie einem Erstöffnungsschutz versehen sein. Bei der Abgabe an den Patienten müssen die Apotheken jede einzelne Packung scannen und mithilfe einer Datenbank abgleichen, ob sie echt ist. Das System wird europaweit eingeführt. In Deutschland kümmert sich die Initiative Securpharm um die Umsetzung. «Allein in Deutschland sind künftig mehr als 700 Millionen Arzneimittelpackungen pro Jahr von diesen neuen Sicherheitsmaßnahmen betroffen», schätzt das BfArM.
«Die konsequente Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie mit neuen Sicherheitsmerkmalen und einer zusätzlichen Echtheitsprüfung ist ein wichtiger Schritt für die Patientensicherheit und für mehr Transparenz im Arzneimittelverkehr», betont BfArM-Präsident Karl Broich. (dh)
09.05.2018 l PZ
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