Austausch von Inhalativa: Darauf sollten Apotheker achten |
Zur Inhalation bestimmte Arzneimittel wie Dosieraerosole, Pulverinhalatoren und Soft Inhaler sind bislang nicht in die Substitutionsausschlussliste aufgenommen worden. Um einen Compliance-gefährdenden Austausch zu vermeiden, bleibt Apothekern daher nichts anderes übrig, als im Rahmen einer individuellen Risikoabschätzung gegebenenfalls pharmazeutische Bedenken geltend zu machen – falls der Arzt das Aut-idem-Kreuz nicht gesetzt hat. Professor Dr. Rolf Daniels von der Universität Tübingen erläuterte beim Fortbildungskongress Pharmacon in Meran, wann ein Austausch möglich ist und wo er abgelehnt werden muss.
Bei «normalen» Dosieraerosolen sei eine Substitution aus technologischer Sicht unproblematisch. «Sie erfordert aber eine begleitende Beratung, zum Beispiel bei der Anwendung eines Spacers», so der Technologe. Hingegen sei der Austausch eines atemzuginduzierten Abgabesystems gegen ein treibgashaltiges Dosieraerosol ein No-Go und müsse mit pharmazeutischen Bedenken abgelehnt werden.
Bei den Pulverinhalatoren lässt sich Daniels zufolge aus technologischer Sicht keine allgemein gültige Aussage treffen, da immer auch patientenindividuelle Aspekte zu berücksichtigen sind. Dazu zählten zum Beispiel die Handhabung, Atemmechanik und Motorik. Entscheidend sei es, eine Entscheidung zum Wohl des Patienten zu fällen. «Der Patient muss damit gut leben können und nicht die Krankenkasse oder der Arzt», betonte der Referent. (kg)
Lesen Sie dazu auch
Substitution: Was bei Inhalativa zu beachten ist, PZ-Titelbeitrag 22/2018
Mehr zum Thema Pharmacon
29.05.2018 l PZ
Foto: PZ/Alois Müller