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Zytostatika herstellende Apotheker betonen Vier-Augen-Prinzip

 

Die Zytostatika herstellenden Apotheken in Nordrhein-Westfalen haben als Reaktion auf die Verunsicherung durch den Bottroper Zytostatikaskandal eine verbindliche, öffentliche Erklärung entwickelt, die heute bei den 5. Münsteraner Gesundheitsgesprächen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vorgestellt wurde. Damit verpflichten sie sich zur Einhaltung aller gültigen Standards und darüber hinaus zu mehr Transparenz bei der Herstellung. Die Erklärung im Wortlaut:

 

«Bei unserer Arbeit beachten wir stets die gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards zur Herstellung. Das am Herstellungsprozess beteiligte Fachpersonal bilden wir regelmäßig fort. So wird der Herstellungsprozess immer auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Auch durch die aktuell verabschiedete, interprofessionelle Leitlinie der Onkolog/innen und Apotheker/innen wird die Versorgungsqualität konsequent sichergestellt.

 

Darüber hinaus erklären wir,

  • dass wir jederzeit das Vier-Augen-Prinzip bei der Herstellung von Zytostatika-Lösungen konsequent einhalten. Wir haben Maßnahmen entwickelt, mit denen wir dafür Sorge tragen, dass auch bei personellen Engpässen dieses Vier-Augen-Prinzip sichergestellt wird;
  • dass eine Durchschrift unserer Herstellungsdokumentation dem verordnenden Arzt zur Verfügung steht, damit diese möglichst in die Patientenakte aufgenommen werden kann. Darin werden alle am Herstellungsprozess beteiligten Personen benannt;
  • dass wir auf Nachfrage jederzeit einen transparenten und plausiblen Überblick über die bezogenen und verwendeten Ausgangsstoffe und deren Dokumentation geben können.»

 

Die Erklärung wurde interdisziplinär erarbeitet. Beteiligt waren neben den Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA), die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) sowie die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

 

Die Apotheken, die die Erklärung abgegeben haben, werden von den Apothekerkammern in einer Liste geführt, die Onkologen und Amtsapothekern zur Verfügung gestellt werden soll. Gibt eine Zytostatika herstellende Apotheke die Erklärung nicht ab, wollen die Kammern nachhaken, warum sie dies nicht tun.

 

Kritik an der Erklärung wurde von Journalisten des Recherchenetzwerks Correctiv laut, die maßgeblich an der Aufdeckung des Bottroper Zytoskandals beteilgt waren. Sie kritisierten, dass das Vier-Augen-Prinzip bereits jetzt verpflichtend sei. Zudem wäre der angeklagte Bottroper Apotheker Peter S. der Erste gewesen, der eine solche Erklärung unterschrieben hätte, ohne sie zu beherzigen. Ob eine solche Erklärung Fälle wie in Bottrop verhindern kann, sei fraglich. (dh)

 

24.04.2018 l PZ

Foto: PZ/Daniela Hüttemann

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