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Telemedizinische Behandlung: Im Südwesten gestartet

 

Patienten in Stuttgart und Tuttlingen können jetzt telemedizinisch beraten und behandeln lassen, ohne dass der Arzt sie vorher zu Gesicht bekommen hat. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg startet nach eigenen Angaben mit «docdirekt» als erste KV in Deutschland ein solches Projekt. Es läuft in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen an. Dabei stehen niedergelassene Ärzte von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr für die telemedizinische Beratung akut Erkrankter parat.

 

Voraussetzung war, dass die KV als erste Kammer bundesweit das bisherige Fernbehandlungsverbot gekippt und die Modellprojekte ermöglicht hatte. Der KV zufolge kann der gesetzlich Versicherte per App, online oder telefonisch Kontakt mit dem «docdirekt»-Center aufnehmen.

 

Zunächst werden Personalien und Krankheitssymptome aufgenommen und die Dringlichkeit geklärt. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wird der Anruf an die Rettungsleitstelle weitergeleitet. Ansonsten wird ein «Ticket» erstellt, das ein Tele-Arzt online aufrufen kann. Er ruft zurück, spricht mit dem Patienten über seine Beschwerden und gibt eine Empfehlung für die Behandlung.

 

Im Idealfall kann der Tele-Arzt den Patienten abschließend telemedizinisch beraten und gegebenenfalls rezeptfreie Medikamente empfehlen. Rezepte kann er nach weiteren KV-Angaben wegen rechtlicher Unklarheiten aber nicht ausstellen. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) betonte, besonders im ländlichen Raum könne sich mit solchen Ansätzen die ärztliche Versorgung für viele Patienten verbessern. Das Ministerium fördere die Auswertung des Projektes mit 100.000 Euro. Bei allen Vorteilen, die die Telemedizin biete, sei eines aber auch klar: «Sie ersetzt niemals den direkten Kontakt zwischen Arzt und Patienten», sagte Lucha.

 

Die Wirtschaft sprach von einem positiven Standortfaktor, der gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen unerlässlich sei. Nach Überzeugung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages muss die Landesregierung dafür sorgen, die flächendeckende Versorgung auch zukünftig sicherzustellen und Angebote zu verstetigen.

 

17.04.2018 l dpa

Foto: Fotolia/rocketclips

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