Streit um Iberogast: «Wortklauberei» im Gesundheitsausschuss |

Im Streit um mögliche Gesundheitsrisiken des Magenmittels Iberogast® kommt es jetzt offenbar auf die exakte Wortwahl an. So zumindest haben Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums dem Vernehmen nach argumentiert, als sie heute vor dem Gesundheitsausschuss gefragt wurden, warum sich Iberogast-Hersteller Bayer noch immer weigern darf, Warnhinweise in die Packungsbeilage seines Schöllkraut-haltigen Verkaufsschlagers aufzunehmen. Dem Mittel sei zwar ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt worden, jedoch keine negative Nutzen-Risiko-Relation, lautete das Argument der Ministeriumsvertreter, wie die Pharmazeutische Zeitung von Sitzungsteilnehmern erfuhr.
Das Ministerium führte demnach an, nur bei Letzterem tätig werden zu müssen, bei einem negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis sei ein sofortiger Vollzug hingegen nicht erforderlich. Kritiker sehen dies als «Wortklauberei» und als Vorwand des Ministeriums, «nicht gegen eins der meistverkauften OTC-Arzneimittel Deutschlands vorgehen zu müssen». Die Antwort lasse erneut die Frage aufkommen, «wie ernst es das Bundesgesundheitsministerium mit dem Patientenschutz meint», hieß es.
Iberogast gehört zu jenen Präparaten, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit 2008 Warnhinweise auf mögliche Leberschädigungen durch das enthaltene Schöllkraut verlangt. Produkten mit einem höheren Gehalt entzog es damals die Zulassung, weil sie demnach ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufwiesen und deshalb vom Markt genommen werden mussten. Damit die Präparate mit niedrigerem Gehalt ihr positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufrechterhalten konnten, mussten besagte Warnhinweise auf die Packungsbeilage gedruckt werden – wogegen Bayer sich bis heute sträubt.
Die Grünen im Bundestag sehen darin einen Beleg dafür, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis für Iberogast negativ sein müsse, und kontaktierten das Gesundheitsministerium. Das bestätigte, dass die Warnhinweise für eine positive Bewertung zwar notwendig seien, beschied aber gleichzeitig, dass man weiterhin keinen Grund sehe, das Mittel vom Markt zu nehmen. Im Gesundheitsausschuss war nun dieser Widerspruch offenbar Thema; die Fachabteilung des Ministeriums sagte Teilnehmern zufolge, man gehe davon aus, dass Iberogast ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis habe, aber keine negative -Relation. Offiziell wird das Mittel aber nach wie vor als positiv betrachtet – was Bayer gegenüber der Pharmazeutischen auch noch einmal betonte. Dem Unternehmen sei nichts von einem negativen Nutzen-Risiko-Profil des BfArM zu Iberogast bekannt, hieß es. (cd)
18.04.2018 l PZ
Foto: Bayer