Securpharm: Unternehmen müssen Fristen beachten |
Pharmaunternehmen sollten beachten, dass für ihre Anbindung an das europäische Netzwerk gegen gefälschte Arzneimittel bestimmte Fristen gelten. Darauf macht die Initiative Securpharm heute aufmerksam. Nur so könnten pünktlich zum Systemstart am 9. Februar 2019 alle Beteiligten – Pharmaunternehmen, Großhändler, Apotheken, Krankenhäuser – an das Schutzsystem angeschlossen werden, hieß es in einer Mitteilung.
Bereits im Januar hatte der Betreiber des europäischen Servers (EU-Hub) angekündigt, dass Pharmaunternehmen bis spätestens Ende Juni 2018 mit der vertraglichen und technischen Anbindung an das Schutzsystem begonnen haben müssten. Da noch längst nicht alle europäischen Hersteller den verpflichtenden Vertrag mit der zuständigen European Medicines Verification Organisation (EMVO) abgeschlossen hätten, sei dieser lange Vorlauf nötig, um bis zum Stichtag startklar zu sein. An den von der EMVO betriebenen EU-Hub werden alle nationalen Datenbanken angebunden sein. Er leitet Anfragen weiter und macht den Datenverkehr zwischen den einzelnen Landessystemen möglich.
In Deutschland baut Securpharm das Fälschungsschutzsystem auf. Hierzulande haben sich demnach bereits 228 Pharmaunternehmen an das System angeschlossen, weshalb die Initiative den Marktteilnehmern hinsichtlich der Frist entgegenkommen könne, hieß es. Für Vertragsabschlüsse bis zum 30. September sichere man zu, dass der Systemzugang bei Vorliegen aller vertraglichen und technischen Voraussetzungen pünktlich erfolgen könne,
Ab dem 9. Februar 2019 darf die Pharmaindustrie zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen nur noch Packungen verschreibungspflichtiger Medikamente auf den Markt bringen, die einen Erstöffnungsschutz sowie ein individuelles Erkennungsmerkmal haben. Damit wird die europäische Fälschungsrichtlinie 2011/62/EU umgesetzt, die verhindern soll, dass Arzneimittelfälschungen in Europa in die legale Lieferkette eindringen. (cd)
24.04.2018 l PZ
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