Sachsen: Kleinteilige wohnortnahe Versorgung sichern |
Die Kleinteiligkeit der Gesundheitsversorgung zu erhalten, hat für den sächsischen Kammerpräsidenten Friedemann Schmidt oberste politische Priorität. „Es gibt keine vernünftige Alternative zur wohnortnahen Arzneimittelversorgung, wie wir sie den Patienten anbieten“, sagte er bei der heutigen Kammerversammlung in Radebeul. Die politischen Kernforderungen der Apotheker seien nach wie vor die freiberufliche Leistungserbringung, die Stärkung der flächendeckenden Versorgung und die Weiterentwicklung des Honorarsystems der Apotheken. Dies werde man auch mit Gesundheitsminister Jens Spahn diskutieren. Der Antrittsbesuch der ABDA wird am nächsten Dienstag stattfinden.
„Wir unterstützen alle Bemühungen, die die Idee der Nahversorgung der Patienten fördern“, betonte Schmidt. Die Stabilisierung der wohnortnahen Versorgung habe Priorität. Dazu gehöre auch das Rx-Versandverbot. An die Adresse der Politik gerichtet warnte er davor, die Menschen „hängen zu lassen“, denn Gesundheitsversorgung und Infrastruktur gehörten zur Daseinsvorsorge. Vorhandene funktionierende Strukturen dürfe man nicht ausbluten lassen.
Um auch künftig ein flächendeckendes Apothekennetz zu sichern, dürfe der Berufsstand die Attraktivität der öffentlichen Apotheke nicht kleinreden, „auch nicht bei den Studenten und dem pharmazeutischen Nachwuchs“, mahnte Schmidt. Eine Apotheke eigenverantwortlich zu betreiben, sei ein gutes Lebensmodell. „Das müssen wir den jungen Kollegen deutlich machen.“
Mit Sorge sieht der Kammerpräsident Modelle zur digitalen Rezeptvergabe ohne Arztbesuch. Die sächsische Landesärztekammer mache sich derzeit für die Abschaffung des Fernbehandlungsverbots stark, wonach Ärzte Patienten nur dann telemedizinisch behandeln dürfen, wenn sie sie vorher persönlich gesehen haben. Eine ausschließliche Fernbehandlung ist heute rechtswidrig. Der geplante Modellversuch in Sachsen sei auch für Apotheken relevant, zumal sie keine Rezepte beliefern dürfen, die alleine auf dem online-Weg entstanden sind. Schmidt hält es für „unverantwortlich“, wenn Arzt und Apotheker den Patienten nie sehen. Digitale Rezeptabgabe und -steuerung seien alarmierende Entwicklungen. Auch bei elektronischen Verordnungen müsse die freie Apothekenwahl der Patienten immer gewahrt bleiben. (bmg)
20.04.2018 l PZ
Foto: ABDA