Pharmazeutische Zeitung online

Union und SPD: Streit über Abtreibungs-Werbung

 

Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erwägt die Union im Bundestag Verfassungsklage. Sollte ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots durchkommen, «ist zu überlegen, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen», sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel».

 

Wenige Tage vor der Vereidigung der neuen schwarz-roten Regierung zeigte sich auch der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), empört. «Die SPD hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf stößt», sagte er dem Magazin.

 

Die SPD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des § 219 a Strafgesetzbuch (StGB) vorgelegt. Der Paragraf stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Winkelmeier-Becker sagte: «Ich hätte nicht gedacht, dass die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles als Erstes ihren Namen unter einen Antrag setzt, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert werden soll.»

 

Im Februar hatte der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen. Die FDP warb für ihren Antrag. Die Abschaffung des Paragrafen sei nur die «zweitbeste Lösung», sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann der «Rheinischen Post» (Samstag, 10. März). Die FDP sei nur gezwungen, SPD, Grünen und Linken dafür zur Mehrheit zu verhelfen, wenn ihr Antrag keine Mehrheit finde. Außer der Union will auch die AfD die Streichung des § 219 a  StGB verhindern.

 

SPD-Fraktionsvize Eva Högl hatte betont, dass es vor der Vorlage des SPD-Antrags Gespräche mit der Unionsspitze gegeben habe: «Uns ist wichtig, dass wir am Ende eine Lösung haben, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nicht mehr und nicht weniger.» Im Internet führen Abtreibungsgegner laut «Spiegel» Listen von Ärzten, die Abbrüche vornehmen. Manche Ärzte bekämen Todesdrohungen Die Vorsitzende des Verbands pro familia, Davina Höblich, sagte dem Magazin: «Der § 219 a trägt zu diesem gesellschaftlichen Klima bei und sorgt dafür, dass immer weniger Medizinerinnen und Mediziner bereit sind, in dieser rechtlichen Grauzone zu arbeiten.»

 

12.03.2018 l dpa

Foto: Fotolia/hati

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.