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Pflegeausbildung: Spahn bringt Verordnung auf den Weg

 

Eine Woche nach seinem Amtsantritt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) laut einem Medienbericht eine erste Verordnung auf den Weg gebracht, um den Pflegenotstand zu bekämpfen. Sie regelt die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiode beschlossenen einheitlichen Ausbildung von Alten- und Krankenpflegern, wie die «Berliner Zeitung» heute berichtet.

 

Spahn sandte die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Abstimmung an die übrigen Ressorts. Die einheitliche Ausbildung soll einen Wechsel zwischen den drei bisher getrennten Berufen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger erleichtern. Davon verspricht sich die Koalition eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger. Die Verordnung regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die Pflegeausbildung und die entsprechenden Prüfungen. Sie soll Ende dieses Jahres in Kraft treten. Dann haben die Länder ein Jahr Zeit, sie umzusetzen. Die neue Pflegeausbildung startet 2020.

 

Der Bundesrat pocht derweil darauf, Verbesserungen beim Pflegepersonal in Krankenhäusern nicht auszuhöhlen. Die zum 1. Januar 2019 geplanten Personaluntergrenzen müssten für alle Stationen und Notaufnahmen sowie tagsüber und auch nachts gelten, forderte die Länderkammer in einer heute beschlossenen Entschließung. Die Personalschlüssel dürften nur mit Fachpersonal erfüllt werden, nicht mit Auszubildenden oder Hilfskräften. Zusätzliche Personalkosten sollten voll aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden und dürften nicht die Krankenhäuser belasten.

 

Zum 1. Januar 2019 sollen die Spitzenverbände von Krankenkassen und Krankenhäusern Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche einführen und auch festlegen, was genau darunter fällt. Sollte eine Vereinbarung nicht zustande kommen, wäre nach Angaben des Bundesrats das Bundesgesundheitsministerium am Zug, dies per Verordnung zu regeln.

 

23.03.2018 l dpa

Foto: Fotolia/Kzenon

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