Nach dem Krebs zurück in den Job: Für Frauen problematisch |

Für Frauen, die eine Krebserkrankung erfolgreich therapiert und überstanden haben, ist die Rückkehr in den Beruf nicht immer leicht. Die Chancen darauf stehen nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) aus verschiedenen Gründen schlecht. Es beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts, nach denen 32,5 Prozent aller erwerbsfähigen Frauen in Arbeitsverhältnissen mit geringerer sozialer Absicherung arbeiten, also zeitlich befristet, in Zeitarbeitsverträgen, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte.
An eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses beispielsweise ist in den meisten Fällen nach einer Krebsdiagnose nicht mehr zu denken, so das DKFZ in einer Pressemeldung anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März. Kämen dann noch eine eingeschränkte Belastbarkeit aufgrund körperlicher oder psychischer Probleme hinzu, erschwere dies den beruflichen Wiedereinstieg zusätzlich. Betroffene müssten teils ganz neue Tätigkeiten finden, bei der ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden können.
Problematisch ist laut DKFZ auch, dass Reha-Anträge von Krankenkassen häufig zu früh eingefordert würden, wenn die Betroffenen noch weit davon entfernt seien, wieder in den Job einzusteigen. Der Reha-Antrag könne dann automatisch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente übergehen. Dr. Sylvia Brathuhn erklärt hierzu: «Viele Betroffene rutschen dann nach der Reha ungewollt in die Rente – mit den entsprechenden finanziellen Einbußen, gerade für junge Frauen.» Die Bundesvorsitzende der größten Krebs-Selbsthilfeorganisation «Frauenselbsthilfe nach Krebs» empfiehlt daher eine unabhängige und umfassende Beratung. Zum einen, um vorhandene Ansprüche geltend zu machen, aber auch, um sich über Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs zu informieren. So zum Beispiel über berufliche Rehabilitation, Modelle für flexible Arbeitsbedingungen, Berufsberatungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Arbeitsplatzanpassungen.
Nach Angaben des DKFZ kehren zwei Drittel aller Menschen mit einer überstandenen Krebserkrankung wieder zurück ins Arbeitsleben – und profitieren davon. Denn wer wieder arbeite, erobere nicht nur ein Stück Normalität zurück, sondern strukturiere den Tag, erlebe ein soziales Miteinander mit Kollegen und das Gefühl, wieder einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.
Allgemeine Informationen zu sozialrechtlichen Themen und dem Thema Krebs erhalten Betroffene beim Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums. Für eine individuelle sozialrechtliche Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte sind die Krankenkassen, die Rentenversicherung und die Kliniksozialdienste zuständig. Auch Krebsberatungsstellen, Integrationsfachdienste und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland erteilen individuelle Auskunft. (ke)
07.03.2018 l PZ
Foto: DKFZ