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Iberogast: Bayer bleibt beim Nein zu Warnhinweisen

 

Im Streit um mögliche Gesundheitsrisiken des Magenmittels Iberogast hat sich jetzt der Hersteller Bayer zu Wort gemeldet – und bleibt bei seiner Auffassung, dass Packungshinweise auf etwaige Leberschäden durch das Schöllkraut-haltige Präparat unnötig seien. Es «wäre nicht im Patienteninteresse, unbegründete Warnhinweise in die Texte aufzunehmen», heißt es.

 

Die Menge an Gesamtalkaloiden, die Iberogast enthält, sei schlichtweg zu gering, um sie als Risiko eigens in die Packungsbeilage aufzunehmen. «Das Nutzen-Risiko-Profil von Iberogast bleibt unverändert positiv», bilanziert Bayer auf seiner Website. In einer zusätzlichen Videobotschaft erklärt die Medizin-Chefin des Konzerns, Konstanze Diefenbach (Foto), die Sicherheit des Mittels sei in zahlreichen Studien nachgewiesen worden.

 

Damit bleiben die Fronten um die Bewertung des seit fast 60 Jahren in deutschen Apotheken erhältlichen Verkaufsschlagers verhärtet. Bayer räumt zwar durchaus ein, dass vom Inhaltsstoff Schöllkraut eine leberschädigende Wirkung ausgehen könne, aber eben erst bei weitaus höheren Dosen als der empfohlenen Tagesdosis. Diese Argumente verfangen bei der kritischen Gegenseite nicht. «Skandalös» findet die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche es, dass den Patienten vorenthalten würde, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ausdrücklich von der Einnahme des Mittels abrate.

 

Tatsächlich fordert das BfArM bereits seit 2008, dass Packungsbeilagen Schöllkraut-haltiger Präparate auf mögliche Leberschädigungen hinweisen sollten. Gegen einen entsprechenden Stufenplanbescheid legte der damalige Iberogast-Produzent Steigerwald, der heute zu Bayer gehört, Widerspruch ein, inzwischen klagt Bayer sogar dagegen. Der Konzern zeigte sich heute erneut zuversichtlich, «dass die Anordnungen des BfArM einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werden».

 

Vorher wird sich allerdings die Politik mit dem Zwist auseinandersetzen müssen. Auf Initiative der Grünen Schulz-Asche sollen in der kommenden Woche (14. März) sowohl das BfArM als auch das Bundesgesundheitsministerium vor dem Gesundheitsausschuss im Bundestag ihre Einschätzung zum Nutzen-Risiko-Profil des Mittels abgeben. Schulz-Asche hatte der Bundesregierung zwei Anfragen zu dem Thema gestellt und hält die Argumente des antwortenden Gesundheitsministeriums für «nicht stringent», wie sie der PZ mitteilte. (cd)

 

Lesen Sie dazu auch

Iberogast: Streit um Risiken vor dem Gesundheitsausschuss

Mögliche Leberschäden: Iberogast in der Kritik

 

Zum Video-Statement zu Iberogast von Bayer (externer Link, YouTube)

 

07.03.2018 l PZ

Foto: Screenshot PZ

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