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Gesundheit im Bundestag: Union weiter für Rx-Versandverbot

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU; Foto) hat heute in seiner ersten Regierungserklärung im Deutschen Bundestag einen Überblick über die geplanten Maßnahmen bis zur Sommerpause des Parlaments gegeben. Die neue Regierung wolle mit drei gesundheitspolitischen Projekten schnell starten: Pflege, ambulante Versorgung und Finanzierung der GKV.

 

Mit einem Sofortprogramm für Pflegeberufe will Spahn zügig vorankommen. Hier müsse es unter anderem bei der Bezahlung der Beschäftigten Verbesserungen geben. Auch die ambulante Versorgung Kranker soll besser werden. «Krankheiten unterscheiden nicht zwischen gesetzlich und privat versichert», sagte Spahn mit Blick auf die oft langen Wartezeiten für einen Facharzttermin. Einen schnelleren Zugang zu medizinischer Versorgung will er unter anderem über die Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl der Arztpraxen von 20 auf 25 Stunden pro Woche erreichen. Auch beim Terminservice soll nachgebessert werden. Im Zusammenhang mit der Finanzierung nannte Spahn die geplante Wiederherstellung der Parität bei der Beitragszahlung als wichtigen Punkt.

 

Nicht in der Rede des Ministers, aber im Rahmen der anschließenden Aussprache fanden die Apotheken und das geplante Rx-Versandverbot Erwähnung. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Mitglied im Gesundheitsausschuss, lobte die Absicht der Regierung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern zu wollen. «Aber wie verträgt sich das mit einem Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Medikamente?», fragte sie. Die Patienten bräuchten hier die Möglichkeit, zwischen stationären Apotheken und Versandapotheken zu wählen.

 

Georg Nüßlein (CSU), stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, erwiderte darauf, die FDP-Kollegin solle sich anschauen, welchen Einfluss der Onlinehandel auf den Einzelhandel hatte. «Wenn wir hier nicht eingreifen, dann werden wir in Schwierigkeiten kommen bei der Apothekenstruktur.» Auch Karin Maag, die für die CDU im Gesundheitsausschuss sitzt, ergriff Partei für das Rx-Versandverbot: Die Apotheke am Ort gehöre auch zu einer guten Gesundheitsversorgung. Sie biete Beratung, Wochenend- und Nachtdienst. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel einen Verstoß gegen EU-Recht darstellt, habe zu einer Benachteiligung der stationären Apotheken in Deutschland geführt. Seit diesem Urteil im Oktober 2016 können ausländische Versender Rabatte auf Rx-Medikamente gewähren, deutsche Apotheken nicht. «Wir werden mit einem Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Arzneimittel eine Gleichbehandlung wiederherstellen», sagte sie. (gm)

 

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23.03.2018 l PZ

Foto: PZ/Deutscher Bundestag (Screenshot)