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Datenklau-Prozess: Verteidiger finden Zeugin unglaubwürdig

 

Der heutige Verhandlungstag im sogenannten Datenklau-Prozess begann mit Erklärungen der Verteidiger. Die Anwälte von Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und IT-Fachmann Christoph H. legten dar, warum die in der vergangenen Woche vernommene Zeugin «schlichtweg nicht glaubwürdig» gewesen sei oder gar «gelogen hat». Die besagte Zeugin und Exfrau von H. hatte am letzten Verhandlungstag berichtet, von dem mutmaßlichen Datenaustausch zwischen den beiden Männern gewusst zu haben. Außerdem gab sie an, von H. zu wissen, dass die Daten später «vom Apothekerverband ausgewertet wurden».   

 

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben. Bellartz soll H. beauftragt und auch dafür bezahlt haben, diese Insider-Informationen zu kopieren. Laut Anklage versprach sich Bellartz dadurch Einblicke in geplante Gesetzgebungsverfahren.

 

Wenig glaubhaft erschien es der Verteidigerin von H., dass die Zeugin sich erst rund anderthalb Jahre nach der Trennung ihres Mandanten auf «ihre Bürgerpflicht» berief und entschied, dem BMG einen Hinweis auf den mutmaßlichen Datenklau zu geben. Zudem wiesen ihre Aussagen aus dem früheren Ermittlungsverfahren Widersprüche zu jenen auf, die sie vergangene Woche vor dem Berliner Landgericht machte. Das betrifft der Anwältin zufolge unter anderem den Zeitpunkt, zu dem der damalige Ehemann der Zeugin sie zu einem der mutmaßlichen Datenübergabe-Treffen mitgenommen haben soll. Demnach gab es Ungereimtheiten bei ihren Angaben zum Tag, Monat und Jahr. Unstimmig sei ihr Bericht ebenfalls in dem Punkt, ob Bellartz nun bei diesem Treffen bereits Geld an H. zahlte oder nicht.

 

Weitere Ungereimtheiten seien in Bezug auf die Stückelung der Geldscheine aufgetaucht. Nach Angaben der Zeugin soll H. ihr später stets zuhause nach den jeweiligen «Übergabe-Treffen» mit Bellartz das Geld gezeigt haben. Früher habe sie ausschließlich von 50-Euro-Scheinen gesprochen, später von einer variierenden Stückelung, beanstandet die Anwältin. Unglaubwürdig sei zudem, dass die Zeugin selbst während der Befragung vergangene Woche darauf hingewiesen hätte, dass dieses Geld auch aus anderen Quellen hätte stammen können, sollte ihr Exmann sie diesbezüglich womöglich belogen haben. Das Fazit der Verteidigerin: Die Zeugin wolle ihren Mandanten belasten. Dafür spreche auch, dass seinerzeit parallel ein Sorgerechtsverfahren für das gemeinsame Kind des Ehepaars lief, als die Zeugin sich 2012 entschied, dem BMG den entscheidenden Hinweis zu geben.

 

Der Verteidiger von Bellartz‘ betonte, dass er vor allem die vergangene Zeugenaussage nicht mit der Anklage in Verbindung bringen könne. Das Problem: Die Exfrau von H. hatte ausgesagt, dass die mutmaßlichen «Datenübergabe-Treffen» meist freitags oder am Wochenende stattfanden. Von den 40 in der Anklage aufgeführten Fällen fielen aber bereits fünf auf Montage, zehn auf Dienstage, zwei auf Mittwoche und sechs auf Donnerstage. Auch soll das Geld demnach meist sofort auf H.‘s Konto eingezahlt worden sein. Der Anwalt fragt sich, welche Geldscheine die Zeugin zuhause gesehen haben will. Darüber hinaus hatte die Zeugin berichtet, dass die mutmaßlichen Daten-Übergaben zu Ferienzeiten wie in den Sommermonaten wochenlang ausgesetzt haben sollen. Bellartz‘ Anwalt wies darauf hin, dass in der Anklage allerdings einige der aufgelisteten Termine in die Sommerwochen fielen.

 

Im weiteren Verlauf des achten Verhandlungstags wurden zwei weitere Zeugen befragt, die zum damaligen privaten Umfeld von H. gehörten. Dabei ging es jedoch nicht um die mutmaßlich kopierten Daten. H. wird in der Anklage außerdem ein Wohnungseinbruch zur Last gelegt. Auch in dieser Woche fand wieder ein Teil der Hauptverhandlung des Strafprozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 6. März ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. (je)

 

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02.03.2018 l PZ

Foto: Fotolia/Robert Kneschke

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