Cannabisblüten: Im ersten Jahr 44.000 Einheiten abgegeben |
Die Apotheken in Deutschland haben im vergangenen Jahr 44.000 Einheiten Cannabis-Blüten abgegeben. Diese Zahlen meldet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kurz vor Jahrestag der Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken am 10. März. «Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten», sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, der auch Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) ist.
Das DAPI hat die genehmigten Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgewertet: Im 1. Quartal, in diesem Fall also vom 10. bis 31. März, belieferten die Apotheken 488 Rezepte mit 564 Abgabeeinheiten. Im 2. Quartal waren es 4615 Rezepte mit 10.055 Abgabeeinheiten, im 3. Quartal 8.898 Rezepte mit 14.777 Abgabeeinheiten und im 4. Quartal 12.717 Rezepte mit 18.828 Abgabeeinheiten. Verordnungen auf Privatrezepten erfasst das DAPI nicht.
«Das DAPI ermittelt aus Datenschutzgründen nicht, wie viele Patienten Cannabisblüten erhalten haben», erläutert Kiefer. «Unsere Zahlen legen aber die Vermutung nahe, dass es inzwischen deutlich mehr sind als die etwa 1000 Patienten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung hatten. Cannabisrezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen.»
Vor allem für Patienten, die zuvor Cannabis über eine Ausnahmegenehmigung bezogen haben, habe sich viel verbessert. «Erstens werden die Patienten nicht mehr mit der Dosierung und Anwendung allein gelassen», sagt Kiefer, der auch Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium (DAC/NRF-Kommission) ist. Die Apothekerschaft habe im DAC einheitliche Qualitätskriterien für Cannabisblüten definiert und im NRF Anwendungshinweise erarbeitet. «Zweitens ist es für viele Patienten deutlich preiswerter geworden», so Kiefer. «Bei einer Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an, die auf maximal 10 Euro pro Medikament begrenzt ist. Drittens können Patienten ihre Cannabis-Verordnungen bundesweit in jeder Apotheke einlösen.» Zuvor war dies nur in Apotheken mit spezieller Genehmigung möglich. Ebenfalls aus Datenschutz gründen ermittel das DAPI nicht, wie viele Apotheken bislang mit Cannabis-Verordnungen zu tun hatten. (dh)
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08.03.2018 l PZ
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