Cannabis-Anbau: Gericht stoppt BfArM-Ausschreibung |
Der für 2019 geplante Start der Cannabis-Ernte für medizinische Zwecke in Deutschland ist kaum noch zu schaffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stoppte am Mittwoch das Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis. Es untersagte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einen Zuschlag zu erteilen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks hatte bereits zum Auftakt der Verhandlung kritisiert, das BfArM habe die Frist beim Vergabeverfahren zu kurz bemessen. «Diese Frist hätte verlängert werden müssen», sagte Dicks. (Az.: VII-Verg 40/17)
Das BfArM hatte eine 18-seitige Ausschreibung ausgelobt. Darauf hatten sich 118 Firmen beworben. Eine von ihnen machte nun geltend, dass nach einer Änderung der Vorgaben die verbleibende Frist nicht ausgereicht habe, um den Antrag anzupassen. Dem schloss sich da OLG an. Die Entscheidung sei endgültig, sagte der Gerichtssprecher. Drei weitere Beschwerden verschiedener Unternehmen gegen andere Aspekte des Vergabeverfahrens lehnte das OLG hingegen ab.
Das BfArM reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Das Ziel der Ausschreibung, könne nun nicht mehr erreicht werden, teilte eine Institutssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Beschlussbegründung werde nun geprüft, anschließend werde die Behörde«die notwendigen Entscheidungen treffen, um schnellstmöglich ein neues Ausschreibungsverfahren starten zu können». Bisher wird medizinisches Cannabis meist importiert, vor allem aus den Niederlanden und Kanada.
Branchenkenner kritisierten, die geplante Menge sei viel zu gering. Bereits jetzt gebe es etwa 15.000 Patienten. Falls jeder von ihnen nur ein Gramm Cannabis pro Tag konsumiere, würden die 6,6 Tonnen kaum für ein Quartal ausreichen. 2017 wurden schon rund 44.000 Einheiten Blüten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben. Die Zahlen stiegen von Quartal zu Quartal, berichtete die Bundesapothekenkammer.
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29.03.2018 l dpa
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