Diesel-Fahrverbote: Gerichtsurteil könnte Signalwirkung haben |

Das Bundesverwaltungsgericht, das heute in Leipzig darüber verhandelt hat, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind, hat die Entscheidung vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, mitteilte. Das sogenannte Rechtsgespräch habe deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Ein Urteil könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.
Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei. Für die Einhaltung von Grenzwerten laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die EU-Kommission macht Druck, es droht eine Klage am Europäischen Gerichtshof.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht darüber verhandelt, ob Fahrverbote einzuführen sind – es hat die Rechtsgrundlage geprüft. Es ging um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, damit Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden können. Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf, um Fahrverbote zu vermeiden. Diese Verwaltungsgerichte hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als «effektivste» Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten «ernstlich geprüft» werden. Die Bundesländer argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung. Eine Signalwirkung hätte es vor allem, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweist. Damit wären die Urteile der Vorinstanzen rechtskräftig. Ein solches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wäre das politisch mit Abstand folgenreichste – Leipzig würde damit faktisch den rechtlichen Weg ebnen für Fahrverbote.
Ob es dann Fahrverbote gibt, liegt aber an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen – einen Automatismus gibt es nicht. Für jede Stadt, in der Schadstoff-Grenzwerte überschritten werden, wäre es bei einem entsprechenden Leipziger Urteil aber möglich, Fahrverbote für ältere Diesel in den jeweiligen Luftreinhalteplan aufzunehmen. Es könnte dann aber von Stadt zu Stadt noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.
Eine zweite Möglichkeit ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in dem noch anstehenden Urteil den Sprungrevisionen stattgibt – damit wären die Urteile der Verwaltungsgerichte aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht könnte dies aber verbinden mit einem Handlungsauftrag an die Bundesregierung. Denn das Problem, dass Schadstoff-Grenzwerte weiter überschritten werden, würde weiter bestehen.
Die dritte Option: Das Bundesverwaltungsgericht sieht noch Aufklärungsbedarf und verweist die Fälle zu einer erneuten Verhandlung an die Verwaltungsgerichte zurück – das Problem wäre damit aufgeschoben. Als theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich gilt, dass Leipzig selbst entscheidet, Fahrverbote wären das einzige Mittel, damit die Grenzwerte eingehalten werden.
Kommunale Spitzenverbände sowie Wirtschaftsbranchen warnten, dass Fahrverbote das kommunale Leben lahmlegen könnten – weil dann möglicherweise viele Dieselautos wie zum Beispiel Lieferwagen nicht mehr in Innenstädte kommen. Allerdings wären Ausnahmeregelungen möglich.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisierte schon vor der Verhandlung die Bundesregierung. Er sagte der Nachrichtenagentur dpa: «Dass Gerichte nun darüber entscheiden müssen, wie die Luft in deutschen Städten sauberer wird, ist dem jahrelangen Nichts-Tun der Großen Koalition geschuldet.» Die Bundesregierung müsse den betroffenen Städten die «blaue Plakette» als wirksames Instrument für saubere Luft an die Hand geben.
Bereits vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht war die Forderung nach Einführung einer «blauen Plakette» lauter geworden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, hatte gesagt, er sehe keine Alternative zur «blauen Plakette», wenn das Gericht Fahrverbote für zulässig erkläre. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab, weil damit Millionen von Dieselfahrern «enteignet» würden. Mit einer «blauen Plakette» könnten zumindest Dieselfahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm 6 ausgenommen sein. Ansonsten droht ein «Fleckenteppich» in Deutschland mit unterschiedlichsten Regelungen.
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22.02.2018 l dpa
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