Datenklau-Prozess: Zeugin berichtet von mutmaßlicher Daten-Übergabe |
Am siebten Verhandlungstag im sogenannten Datenklau-Prozess war die Exfrau des angeklagten IT-Fachmanns Christoph H. geladen. Die 39-Jährige sagte aus, dass ihr damaliger Ehemann sie sogar einmal zu einer mutmaßlichen Datenübergabe am Berliner Gendarmenmarkt mitgenommen haben soll. Demnach soll sie im Auto gewartet haben, während H. ausstieg, um dem Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf CD zu übergeben.
Allerdings erinnert sich die Zeugin heute nicht mehr daran, die Übergabe an sich beobachtet zu haben. Aber ihr Exmann habe ihr entweder kurz vor oder nach dieser Übergabe den auf der Straße vorbei gehenden Bellartz gezeigt. Wie sie am Freitag vor dem Berliner Landgericht berichtete, kannte sie diesen seinerzeit nicht, habe ihn aber wohl später im Fernsehen in seiner damaligen Funktion als Pressesprecher der ABDA gesehen.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im BMG ausgespäht zu haben. Bellartz soll H. beauftragt und auch dafür bezahlt haben, diese Insider-Informationen zu kopieren. Laut Anklage versprach sich Bellartz dadurch Einblicke in geplante Gesetzgebungsverfahren.
Der Zeugin zufolge hat H. ihr damals von «dem Deal» mit Bellartz erzählt. Vom wem ursprünglich die Initiative dazu ausging, weiß sie allerdings nicht. Überzeugt war sie hingegen davon, dass ihr Exmann im Auftrag von Bellartz gehandelt haben soll. Ihrer Ansicht nach hätte H. keine Ahnung von den «interessanten Postfächern» im BMG gehabt. Aus ihrer Erinnerung soll H. die Kopien der E-Mails stets früh am Morgen oder freitags in den Abendstunden angefertigt haben, wenn es im Ministerium ruhiger und damit «nicht so auffällig» war. Die Daten soll ihr Exmann dann auf einen USB-Stick gezogen und entweder direkt vor Ort oder zuhause auf eine CD gebrannt haben. Zuhause will sie dies sogar einmal mitbekommen haben. Die Aktion ist laut Zeugin für H. «kein großer Akt» gewesen, weil er «uneingeschränkten Zugriff» auf die BMG-Postfächer hatte.
Von den regelmäßigen meist am Wochenende stattfindenden «Übergabe-Treffen» mit Bellartz soll H. ihr stets erzählt haben. Und auch, dass die entsprechenden Informationen «vom Apothekerverband ausgewertet wurden». Nach ihren Angaben soll es etwa zwei Übergaben im Monat gegeben haben, in Ferienzeiten hingegen weniger. H. habe ihr das Geld, jeweils zwischen 400 bis 600 Euro, zu Hause gezeigt. Einen Teil davon zahlte das Paar demnach auf das gemeinsame Konto ein, den Rest gab es bar aus.
Sie berichtete auch, dass H. anscheinend zunächst für jede Übergabe mehr Geld versprochen worden sei, als er schließlich bekommen habe. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärte sie sich das so: «Je besser die Information verwendbar war, desto mehr Geld gab es.» Die Zeugin soll damals auch von H. erfahren haben, dass es beim „Apothekerverband ein Budget für so was» gab. Damit meinte sie Geld, das der Verband angeblich für solche Informationen hätte ausgeben dürfen. Laut der Zeugin hat ihr Exmann seinerzeit ebenfalls erwähnt, dass wohl bereits früher Daten auf ähnliche Weise aus dem BMG an den Apothekerverband verkauft worden sein sollen. Der daran mutmaßlich beteiligte IT-Mann sei nach ihren Angaben aber damals bereits im Ruhestand gewesen.
Ob der mutmaßliche Datenaustausch nach ihrer Trennung von H. im März 2011 noch weiterging, weiß sie nicht. Erst 2012 entschied die Zeugin sich, aus dem Gefühl «ihrer Bürgerpflicht» heraus, das BMG zu informieren. Um sie zu schützen, rief aber ihr neuer Mann anonym im Ministerium an, um auf den «Datendiebstahl» aufmerksam zu machen. Sein Hinweis, dass der mutmaßlich Verantwortliche bereits einmal «beim Kopieren versehentlich ein Postfach gelöscht hatte», sollte die BMG-Mitarbeiter auf die richtige Spur bringen. Denn durch dieses Missgeschick soll H. zuvor bereits im Ministerium aufgefallen sein, obwohl er das Postfach seinerzeit wohl wiederherstellen konnte. Die Zeugin entschied sich damals gegen den Gang zur Polizei aus Sorge, dort mit ihrem Anliegen nicht ernst genommen zu werden.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung befragten die Richter die Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu privaten Details. Am 2. März wird der Prozess fortgesetzt. (je)
23.02.2018 l PZ
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