Cannabis-Patienten: Diskussion um Fahrerlaubnis |

Das Autofahren bei ärztlich verschriebenem Cannabis-Konsum ist derzeit erlaubt, darf nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) aber nicht bagatellisiert werden. Zum Deutschen Verkehrsgerichtstag heute in Goslar kündigte der Ressortchef am Dienstag in Schwerin an, dass sich die Kontrollpraxis der Landespolizei nicht ändern werde. Das Thema «Cannabis-Konsum und Fahreignung» steht in Goslar auf der Tagesordnung. «Für die Polizei ist es völlig irrelevant, warum jemand Drogen konsumiert hat und glaubt, sich danach hinter das Lenkrad setzen zu können», sagte Caffier. Kraftfahrer, die Cannabis konsumierten, seien eine Gefahr für andere und sich selbst.
Vermuten Polizeibeamte, dass ein Kraftfahrer Cannabis oder andere Drogen konsumiert hat, nehmen sie laut Caffier einen Pupillentest mit einer Taschenlampe sowie einen Koordinationstest vor. Erhärtet sich der Verdacht, folge ein Urintest. Werde Cannabis-Konsum festgestellt, folge eine Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige. Eine Blutproben-Entnahme werde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt – auch wenn der Kraftfahrer ein ärztliches Rezept dabei habe.
Nach Angaben der Bundesregierung vom März 2017 droht Cannabis-Patienten keine Sanktionierung, wenn der Konsum ärztlich verordnet ist. Bei Cannabis als Arzneimittel gelte eine Ausnahmeklausel, hieß es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Wirkung der Substanzen als Therapeutikum bei der Einnahme nach ärztlicher Verordnung unterscheide sich deutlich von der Wirkung bei missbräuchlichem Konsum. «Während ein Drogenkonsument eine Substanz zu sich nimmt, um berauscht zu sein, nimmt ein Patient eine Substanz zu sich, um seinem Leiden entgegenzuwirken», hieß es.
Die Kampagne «Klarer Kopf. Klare Regeln!» fordert eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkohol-Konsum im Straßenverkehr. Wie bei der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol im Blut solle es einen Grenzwert geben. Bei Werten unter 3 Nanogramm der psychoaktiven Substanz THC im Blut-Serum liege keine Wirkung mehr vor.
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24.01.2018 l PZ/dpa
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