Arztinformationssystem: Angst vorm Verordnungsdiktat |

Ein aktueller Vorschlag der Kassen über die Ausgestaltung eines künftigen Arztinformationssystems (AIS) stößt in der Pharmabranche auf scharfe Kritik. Die Hersteller sehen in dem Vorstoß den Versuch der Verordnungssteuerung. Zudem bemängeln sie, dass sich die Kassen nur auf die Ergebnisse der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und die entsprechenden Vergleichstherapien beziehen. Die Leitlinien-Empfehlungen bleiben bei dem AIS-Vorschlag demnach außen vor.
Über ihre Praxissoftware sollen Ärzte künftig einen strukturierten Überblick über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel erhalten. So sieht es das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz vom März dieses Jahres vor. Das AIS soll dazu beitragen, dass neue Arzneimittel schneller zum Patienten gelangen. Denn bislang werden von den Ärzten die komplexen G-BA-Beschlüsse zur Nutzenbewertung kaum zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet derzeit eine Rechtsverordnung, die die konkrete Ausgestaltung des AIS regeln soll. Wie die Infos den Medizinern am besten präsentiert werden, darüber sind Kassen, Ärzte und Pharmaindustrie uneinig.
Das Ampelschema ist offensichtlich vom Tisch. Das neue Konzept der Kassenseite, das die Leiterin der Arzneimittelabteilung beim GKV-Spitzenverband, Antje Haas, Mitte Dezember in Berlin vorstellte, sieht nicht länger ein simples rot-gelb-grünes Schema vor. Laut Ärztezeitung sagte sie: «Wir müssen mit den Vergleichstherapien arbeiten, und das lässt sich mit einer Ampel gar nicht umsetzen.» Die AIS-Version der Kassen arbeitet mit Pop-Up-Fenstern, die über die gewünschten Arzneimittel basierend auf den G-BA-Beschlüssen informieren. Auch die jeweiligen zweckmäßigen Vergleichstherapien sind direkt einsehbar.
Genau diesen Fokus bemängelt die Pharmaindustrie, die einen eigenen Vorschlag ausgearbeitet hat. Der Kassen-Vorstoß sei ein «Arztsteuerungssystem, das den Ärzten unter Androhung von Regress die Hände bindet und neue Therapien stilllegt», kritisierte Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa). Vor allem die Tatsache, dass die Kassen-Version die Leitlinien-Empfehlungen nicht berücksichtigt, wertet der vfa als großes Manko. Laut einer aktuellen Studie des Verbands ergeben sich etwa in der Onkologie für rund 38 Prozent der betrachteten Patientengruppen Abweichungen zwischen den G-BA-Beurteilungen und den Therapieempfehlungen in den Leitlinien.
Aus Sicht der Industrie sollten die Ärzte das Informationssystem gestalten, nicht die Kassen. Frühe Nutzenbewertungen dienten als Hilfsmittel für die späteren Verhandlungen zum Erstattungspreis zwischen Kassen und Herstellern. Sie seien nicht als Therapiehinweise oder für die Verordnungssteuerung gemacht, betont die Industrie. (et)
19.12.2017 l PZ
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