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Antrag im Bundestag: Linke will Arzneimittelausgaben senken

 

Die Partei Die Linke hat erneut gefordert, dass Medikamente weniger kosten und strenger auf ihren Nutzen geprüft werden. Dazu stellte sie einen Antrag im Deutschen Bundestag. Seit Einführung des Arzneimittelmarkt-Neuordungsgesetzes (AMNOG) sei quasi nichts geschehen, beklagen die Abgeordneten darin.

Das AMNOG war ursprünglich als Preisbremse geschaffen worden. Alle neuen Medikamente müssen seit 2011 in einer Nutzenbewertung beweisen, dass sie mehr können als bereits auf dem Markt befindliche Präparate. Im Anschluss verhandeln Hersteller und Krankenkassen über ihren Preis, der dann ab dem 13. Monat nach Markteinführung gilt. Die ersten zwölf Monate kann der Hersteller für ein Medikament bislang so viel verlangen, wie er will.

Die Reform habe den Anstieg der Arzneimittelpreise keineswegs abgeschwächt, bemängeln die Abgeordneten um die Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler. Im Gegenteil: Die jährlichen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für Fertigarzneimittel seien von 2011 bis 2016 von 29 auf 36 Milliarden Euro gestiegen. Besonders Krebsmedikamente seien heute im Schnitt 41 Prozent teurer als 2011.

Die Linken erneuerten deshalb ihre bereits früher gestellte Forderungen an die Bundesregierung: Sie müsse dafür sorgen, dass der ab dem zweiten Vermarktungsjahr geltende Erstattungspreis rückwirkend auch für das erste Jahr gilt, erklärten sie. Außerdem müssten dringend auch jene Medikamente, die bereits vor 2011 auf dem Markt kamen, eine Nutzenbewertung durchlaufen. Die Linken wollen zudem, dass Arzneimittelhersteller die Geldsumme, die sie für Forschung und Entwicklung eines neuen Medikamentes ausgegeben haben, überprüfbar darlegen. Auch gelte es  transparent zu veranschaulichen, inwieweit sich der Erstattungspreis tatsächlich am Zusatznutzen orientiert.

Über den Antrag muss nun der Hauptausschuss des Deutschen Bundestags entscheiden. Dieser wurde im Anschluss an die Bundestagswahl im September gegründet und besteht aus 47 Mitgliedern und ihren Stellvertretern. Sie verhandeln über alle Anträge, die vor Abschluss der Regierungsbildung eingehen. Steht die Regierung, wird er aufgelöst und es werden die üblichen ständigen Ausschüsse gebildet. (ap)

 

04.12.2017 l PZ

Foto: Fotolia/akf

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