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Zyto-Skandal: Anwälte greifen vor Gericht Ermittler an

 

Im Prozess um angeblich gestreckte Krebsmedikamente haben die Verteidiger des angeklagten Apothekers die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen. Die Ermittlungsergebnisse seien «unbrauchbar», argumentierten die Anwälte heute. Der 47 Jahre alte Apotheker selbst will sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Anklage wirft ihm vor, massenhaft Krebsmedikamente gepanscht zu haben. Mindestens 1000 Krebskranke sollen betroffen sein, allein den gesetzlichen Krankenkassen soll ein Schaden von 56 Millionen Euro entstanden sein.

 

Der Vorwurf, dass Medikamente systematisch unterdosiert gewesen seien, könne nicht stimmen, argumentierten die Verteidiger. Studien zeigten, dass von dem Bottroper Apotheker belieferte Ärzte bei ihren Patienten «eine deutlich höhere mittlere Überlebensrate» erzielt hätten.

 

Konkret werfen sie den Ermittlern vor, die Einkaufsquoten des Angeklagten nicht genau genug ermittelt zu haben. So sei zum Beispiel der Bestand an Medikamenten nicht berücksichtigt worden. Auch die sichergestellten Proben, in denen laut Anklage wenig oder keine Wirkstoffe nachgewiesen wurden, hätten keine Aussagekraft, da die Analyseverfahren noch nicht ausgereift seien.

 

«Wir haben Verständnis für die Sorgen und Ängste der Patienten», sagte Verteidiger Peter Strüwe in dem Prozess vor dem Essener Landgericht. Man müsse sich jedoch von der reflexartigen Bewertung freimachen, dass alles, was bis jetzt bekannt ist, schon stimmen

werde.

 

Zwischen 2012 und 2016 soll der Apotheker fast 62.000 Mal Krebsmedikamente mit zu wenig Wirkstoff versehen haben. Es sei ihm darum gegangen, «sich eine erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen», argumentiert die Staatsanwaltschaft. In der Anklageschrift sind 35 Wirkstoffe aufgeführt, von denen der Apotheker höchstens 70 Prozent der eigentlich benötigten Menge eingekauft haben soll. Die Anklage lautet auf Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Betrug und versuchte Körperverletzung. Dem 47-Jährigen drohen bis zu zehn Jahre Haft sowie ein Berufsverbot.

 

Betroffen sind den Ermittlungen zufolge Patienten von 37 Ärzten, Praxen und Kliniken in sechs Bundesländern, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Lieferungen gingen aber auch an jeweils eine Klinik oder Praxis in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen.

 

14.11.2017 l dpa

Foto: Fotolia/sdecoret

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