Duogynon: Fehlbildungsrisiko ist vom Tisch |

Das Hormonpräparat Duogynon®, das bis 1980 in Deutschland im Handel war, ist jetzt durch das Gutachten eines britischen Expertengremiums vom Verdacht des Fehlbildungsrisikos freigesprochen worden.
Das Gremium, das sich aus Mitgliedern des parlamentarischen Gesundheitsausschusses von Großbritannien und der britischen Arzneimittelbehörde MHRA zusammensetzt, hatte seit zwei Jahren einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anwendung von Duogynon in der Schwangerschaft und Geburtsfehlern sowie Fehlgeburten untersucht. Das Ergebnis: Unter Berücksichtigung der methodischen Beschränkungen der damaligen Zeit ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang. Das meldet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Duogynon war ein Kombinationspräparat aus Estrogen und Progesteron, das in Deutschland ab den 1950er-Jahren als Dragee und als Spritze zum hormonellen Nachweis einer Schwangerschaft verwendet wurde. Genährt von Einzelfallberichten kam der Verdacht auf, dass die Anwendung in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen beim Kind auslösen könnte. 1980 wurden Duogynon sowie das zur Behandlung von Menstruationsstörungen eingesetzte Cumorit® gleicher Zusammensetzung vom Markt genommen.
Als zuständige Aufsichtsbehörde hatte das BfArM 2010 Wissenschaftler der Berliner Charité mit der Untersuchung eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen Entwicklungsstörungen und der Einnahme des Präparats beauftragt. Die Forscher schlossen in der 2012 veröffentlichten Analyse einen solchen Zusammenhang mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. (am)
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15.11.2017 l PZ
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