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Bewährungsstrafe: Urteil im Massenrausch-Prozess

 

Das Urteil im sogenannten Massenrausch-Fall ist gefallen: Der Psychotherapeut ist laut Gericht dafür verantwortlich, dass mehrere Menschen zeitweise in Lebensgefahr schwebten. 27 Teilnehmer eines Seminars des Therapeuten hatten in Handeloh bei Hamburg Drogen genommen, um ihr Bewusstsein zu erweitern. Alle landeten im Krankenhaus. Richter haben den 53-Jährigen deswegen jetzt in Stade zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen des Besitzes und der Abgabe von Drogen verurteilt. Die Mindeststrafe hätte in diesem Fall bei einem Jahr gelegen. Ein Berufsverbot verhängte die Kammer nicht.

 

Der Angeklagte habe auch so schon erhebliche berufliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu fürchten, erklärte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp heute am Landgericht Stade. Als Psychotherapeut darf der 53-Jährige damit weiterarbeiten. Vorerst, denn er könnte wegen des Drogenexperiments seine Approbation verlieren. Die Psychotherapeutenkammer beschäftigt sich nach Angaben der Verteidigung bereits mit dem Fall.

 

«Die sieben Quellen – eine Reise durch unser Energiesystem» lautete der Titel des Seminars, das der Psychotherapeut im September 2015 im beschaulichen Örtchen Handeloh südlich von Hamburg anbot. Kosten pro Teilnehmer: 290 Euro. Zu dem Seminar brachte er Kapseln mit dem Halluzinogen 2C-E mit, die alle 27 Teilnehmer freiwillig schluckten. Was der Organisator nicht wusste: Die Kapseln enthielten auch eine psychoaktive Substanz. Kurze Zeit später wanden sich die Teilnehmer mit Krämpfen, Atemnot und Wahnvorstellungen auf dem Boden. 160 Rettungskräfte kämpften um ihre Leben.

 

«Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der in diesen Dimensionen in Deutschland wahrscheinlich so noch nie vorgekommen ist», sagt Staatsanwalt Christian Laustetter in seinem Plädoyer. Neben einer Bewährungsstrafe fordert er ein Berufsverbot für den Angeklagten. Für das Drogenexperiment muss der Psychotherapeut jetzt auch finanziell geradestehen: Er muss für das Verfahren aufkommen, das nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen der vielen Drogenanalysen und Blutuntersuchungen einen fünfstelligen Betrag gekostet hat. Auch den Rettungseinsatz in ähnlicher Höhe wird er voraussichtlich bezahlen müssen.

 

22.11.2017 l PZ/dpa

Foto: Fotolia/Hans-Jörg Nisch

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