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Cannabis auf Rezept: Anträge häufen sich

 

Seit 10. März dieses Jahres können Mediziner Cannabis auf Rezept verschreiben. Bei den Krankenkassen in ganz Deutschland sind seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes hunderte Anträge eingegangen.

 

Die AOK Rheinland/Hamburg beispielsweise meldete insgesamt 259 Anträge, davon 76 in Hamburg, von denen 58 genehmigt worden seien. Auch von den 34 Anträgen bei der Barmer in Hamburg seien bis auf drei alle genehmigt worden. «Man sieht an der geringen Ablehnungsquote in Hamburg, dass es dort nur verordnet wird, wenn es auch passt», sagte ein Sprecher der Krankenkasse. Bei der Techniker Krankenkasse sind laut eigenen Angaben bis zum 7. Juli 863 Anträge auf Kostenerstattung von Medizinalcannabis eingegangen. Gesonderte Zahlen für Hamburg konnte er nicht nennen.

 

In Schleswig-Holstein geht der Geschäftsführer der Apothekerkammer, Frank Jaschkowski, davon aus, dass derzeit rund 100 Menschen mit Cannabis-Produkten behandelt werden. Vor der Gesetzesänderung habe es nur vereinzelte Fälle im Norden gegeben. Eine ähnliche Entwicklung habe in Schleswig-Holstein in den vergangenen Monaten die Barmer Ersatzkasse beobachtet, so die Nachrichtenagentur dpa. «Nach der Gesetzesänderung hat es einen deutlichen Schub an Anträgen gegeben», sagte Barmer-Sprecher Wolfgang Klink. Bis Ende Juni gab es bei der Krankenkasse 51 entsprechende Anträge, von denen 40 genehmigt wurden. Konkrete Vergleichszahlen konnte der Sprecher zwar nicht nennen. Es habe vor der Änderung jedoch deutlich weniger Fälle gegeben.

 

Für den Süden Deutschlands teilte die AOK Baden-Württemberg in Stuttgart mit, dass sie seit Inkrafttreten des Gesetzes im März etwa 700 Anfragen für eine Kostenübernahme der Behandlung mit Cannabis erhalten habe. 80 Prozent der Anträge seien positiv beschieden worden. Bei der Barmer Landesvertretung Baden-Württemberg wurden 63 der 102 Anträge genehmigt. Der Zugang zu Cannabis für betroffene Patienten laufe schleppend, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne). «Wir müssen uns mit den Akteuren zusammensetzen. Wir planen das für die Zeit nach der Sommerpause», sagte er in Stuttgart.

 

Seit März haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch darauf, dass ihre Kasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Medikamente auf Cannabis-Basis übernimmt. Das neue Gesetz soll es schwerkranken Patienten ermöglichen, im Einzelfall Cannabis zu erhalten, etwa wenn sie an Multipler Sklerose oder Spastiken leiden. Jedoch nur, wenn kein anderes zugelassenes Medikament ihnen zuvor helfen konnte. Zuvor mussten die Patienten eine Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einholen. (ke)

  

14.08.2017 l PZ/dpa

Foto: Fotolia/goodmanphoto