ADKA: Stationsapotheker bundesweit benötigt |
Die ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker spricht sich ausdrücklich für die verpflichtende Einführung von Stationsapothekern in Krankenhäusern an – wie ursprünglich geplant in Niedersachsen und darüber hinaus im ganzen Bundesgebiet. «Nach den Pflegemorden in Delmenhorst ist das ein längst überfälliger Schritt zum Schutz der Patienten im Krankenhaus – übrigens nicht nur für Niedersachsen», so die ADKA. Damit reagierte der Verband auf die Kritik der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) von vergangener Woche, die sich vor allem aus Angst vor den Kosten vor der Einstellung weiterer Pharmazeuten wehrt. Die NKG hatte behauptet, es stünden nicht genug qualifizierte Apotheker in den kommenden Jahren bereit.
Dem widersprach bereits die Apothekerkammer Niedersachsen und jetzt auch die ADKA. Während die NKG von 180 neuen Stellen spricht, die innerhalb von drei Jahren besetzt werden müssen, werden im Gesetzentwurf 134,5 kalkuliert, um auf eine Betreuungsquote von 300 Betten pro Apotheker zu kommen. Selbst 180 Apotheker in drei Jahren wären jedoch nicht einmal 4 Prozent der jährlich 1600 Studienabgänger, die zudem ein extrem hohes Interesse an klinischer Pharmazie hätten, schreibt die ADKA.
«Das Gewinnstreben der Krankenhäuser darf nicht zulasten der Patienten gehen», betont der Verband. «Das Krankenhaus hat die Pflicht, den Patienten die beste Behandlung und Pflege zukommen zu lassen.» Deutschland sei ohnehin im Moment Schlusslicht im europäischen Vergleich, was die Anstellung von Apothekern in Krankenhäusern betrifft. Derzeit arbeiten laut ADKA nur rund 2000 der 50.000 berufstätigen Apotheker in Krankenhäusern, davon bislang die wenigsten direkt auf Station. Während die Beschäftigungsquote in Großbritannien, einem Leuchtturmland für Klinische Pharmazie, bei 4,4 Apothekern pro 100 Betten liege, sei sie in Deutschland mit 0,4 um den Faktor 10 niedriger.
«Der Hochrisikoprozess der Arzneimitteltherapie im Krankenhaus bedarf als Fachmann den Krankenhausapotheker auf Station», so die ADKA. «Nur präventiv lassen sich Schäden vermeiden und Risiken minimieren», betont der Verband im Hinblick auf die Mordserie mittels Antiarrhythmika in zwei niedersächsischen Krankenhäusern, die Anlass für die geplante Novellierung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes sind. Durch das vorzeitige Regierungs-Aus im Landtag und die vorgezogenen Landtagswahlen im Oktober liegt der Gesetzentwurf nun erst einmal auf Eis – auch zum Unmut der Initiatorin, der Landesgesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD). Für sie ist nicht ersichtlich, wieso das Vorhaben nicht noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, sagte sie am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung von Apothekerkammer und -verband Niedersachsen in Hannover. (dh)
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18.08.2017 l PZ
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