EMA-Zulassungsempfehlungen: Es «mabt» schon wieder |

Drei monoklonale Antikörper haben vom Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur EMA eine Zulassungsempfehlung erhalten. Nummer 1 ist Dupilumab (Dupixent® von Sanofi-Aventis), das zur Behandlung der atopischen Dermatitis zum Einsatz kommen soll. Der Antikörper richtet sich gegen die Interleukine 4 und 13, die als wichtige Schlüsselmediatoren der Neurodermitis gelten. Dank Dupilumab können Juckreiz und Hautbild der Patienten verbessert werden.
Der zweite neue Antikörper mit Zulassungsempfehlung ist Avelumab (Bavencio® von Merck Serono), das beim metastasierten Merkelzellkarzinom zum Einsatz kommen soll. Dies ist ein seltener, aggressiver Hauttumor, der in den Merkelkörperchen, den Drucksensoren für das Vibrationsempfinden in der Haut, entsteht. Avelumab gehört in die Substanzklasse der Checkpoint-Inhibitoren und hat einen ähnlichen Wirkmechanismus wie die bereits verfügbaren Wirkstoffe Nivolumab und Pembrolizumab. Anders als diese bindet Avelumab aber nicht an den Checkpoint-Rezeptur PD-1 auf aktivierten T-Zellen, sondern an den PD1-Liganden und hemmt so die Interaktion zwischen Rezeptor und Ligand. In der Folge kann das Immunsystem den Krebs bekämpfen. Darüber hinaus blockiert Avelumab noch einen weiteren Signalweg. Denn der PD-1-Ligand bindet normalerweise auch an den Rezeptor B7.1 auf der Immunzelle, was zur Inhibierung der T-Zelle führt. Durch das zu infundierende Avelumab wird auch dies unterbunden.
Der Dritte im Bunde ist Atezolizumab (Tecentriq® von Roche). Hinsichtlich Wirkmechanismus gibt es keinen Unterschied zu Avelumab, bezüglich der Indikation schon. Atezolizumab soll bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom sowie bei nicht kleinzelligem Lungenkrebs verwendet werden. (ss)
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21.07.2017 l PZ
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