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Kosmetik: Schönheit mit Nebenwirkungen

 

In den USA ist die Zahl von Meldungen unerwünschter Wirkungen bei Kosmetika sprunghaft angestiegen. Beschwerten sich Anwender im Jahr 2015 noch in 706 Fällen über Nebenwirkungen, waren es 2016 bereits 1591. Darunter vor allem Haar- und Haut­pflegemittel, aber auch Produkte für Babys. Das berichten For­scher im Fachjournal «JAMA». Sie werteten dazu Daten der bislang wenig beachteten Datenbank CFSAN der Gesund­heits­behörde FDA aus. Die gemeldeten Fälle mit teils schweren Nebenwirkungen seien vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, so die Autoren von der Northwestern University in Illinois.

 

«Das ist ein Weckruf», mahnt der Dermatologe und Koautor Dr. Steve Xu. «Der Sinn unseres Papers ist, mehr Bewusstsein für diese Datenbank zu schaffen und dass sich alle am Melden von Nebenwirkungen bei Kosmetika beteiligen.» Denn bei einem globalen Umsatz der Kosmetikindustrie von 430 Milliarden US-Dollar pro Jahr und Millionen von Produkten auf dem Markt habe es in den Vorjahren im Schnitt in den USA nur 200 bis 400 Meldungen zu Nebenwirkungen gegeben. Das seien zu wenige Daten, um die Sicherheit zu verbessern.

 

In welchen Dimensionen ein Underreporting stattfindet, zeigt das Beispiel eines Haarpflegeprodukts: Nachdem im Jahr 2014 die FDA 127 Meldungen über WEN by Chaz Dean Cleansing Conditioner erhalten hatte und beim Hersteller nachfragte, stellte sich heraus, dass dieser bereits rund 21.000 Beschwerden über Haarausfall und Kopfhautirritationen erhalten hatte. Die FDA hat ihre Untersuchung über oben genannte Haarspülung noch nicht abgeschlossen – und das Produkt ist immer noch auf dem Markt und auch in Deutschland nicht verboten. QVC und Amazon Deutschland haben es im Angebot, allerdings ist es als derzeit nicht verfügbar ausgewiesen. «Wäre das ein Medikament, sehe der Spielraum der Behörden ganz anders aus», kritisiert Xu. Es sei für die FDA weitaus schwieriger, schädigende Kosmetik aus den Regalen zu bekommen als Medikamente.

 

Eine Pflicht zur Weitermeldung gegenüber den Behörden haben die Hersteller in den USA nicht. Generell ist der Kosmetikmarkt in den USA kaum reguliert. Eine Zulassung einzelner Produkte ist nicht erforderlich – in Deutschland auch nicht. Lediglich bestimmte Inhaltsstoffe sind zulassungspflichtig wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV-Filter. Zwar müssen Hersteller die Sicherheit ihrer Produkte gewährleisten. Genau geregelt ist dies aber weder in den USA noch in Europa, sodass die Anwendersicherheit an der Gewissenhaftigkeit der Hersteller hängt. Ökotest berichtet immer wieder über Shampoos, Haarfärbemittel und Antifaltencremes mit gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffen wie hormonell aktiven Substanzen.

 

Ein besonderer Dorn im Auge sind den Studienautoren die sogenannten Cosmeceuticals, Kosmetikprodukte mit aktiven Inhaltsstoffen, die auch mit bestimmten Wirkungen werben. «Viele dieser Produkte machen Versprechen wie Medikamente, aber umgehen die Zulassung, indem sie sich als Kosmetik präsentieren», kritisiert Xu. «Im besten Fall sind die Versprechen inhaltlos, im schlimmsten Fall sind richtige Wirkstoffe enthalten, die einen echten Schaden verursachen können.» Die Studienautoren fordern für diese Produkte eine Form von Zulassung.

 

In Europa müssen Kosmetik-Hersteller ihre Produkte registrieren lassen und im Internetportal CPNP Angaben zur genauen Zusammensetzung hinterlegen, damit Giftinformationszentren im Notfall darauf zurückgreifen können. In Deutschland können Verbraucher Nebenwirkungen von Kosmetika dem Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit melden. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker ist nur für Meldungen zu Medikamenten zuständig. (dh)

 

DOI: 10.1001/jamainternmed.2017.2762

 

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30.06.2017 l PZ

Foto: Fotolia/Africa Studio