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G-BA: Absage für Deh und Lindemann

 

Die Ablehnung war eindeutig: Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat sich in geheimer Abstimmung einstimmig gegen die Nominierung von Uwe Deh und Lars Lindemann als unabhängige Mitglieder des G-BA ausgesprochen. Demnach sahen die Abgeordneten die Unparteilichkeit der Nominierten nicht gewahrt, wie der Ausschussvorsitzende Edgar Franke (SPD) im Anschluss der Abstimmung am 28. Juni betonte.

 

Der G-BA ist das höchste Entscheidungsgremium in der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er bestimmt darüber, welche Leistungen die Krankenkassen erstatten. Neben drei unparteiischen Mitgliedern stellen sowohl die Leistungserbringer als auch der GKV-Spitzenverband je fünf Mitglieder. Auch die Patientenseite ist mit fünf Vertretern dabei, hat Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. Die unparteiischen Mitglieder werden auf Vorschlag der Trägerorganisationen des G-BA vom Bundesministerium für Gesundheit ernannt. Das Parlament muss den Nominierungen nicht zustimmen, jedoch kann der Gesundheitsausschuss die Personenvorschläge per Votum ablehnen und so verhindern.

 

Nach sechs Jahren Amtszeit werden die Unparteiischen für 2018 neu gewählt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die auf Seite der Leistungserbringer diesmal das Vorschlagsrecht hat, wollte anstelle der Medizinerin Regina Klakow-Franck den FDP-Politiker und Ärztefunktionär Lars Lindemann als unparteiisches G-BA-Mitglied besetzen. Lindemann ist seit 2013 Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands. Zuvor war der Jurist und Betriebswirt viele Jahre als Klinikmanager tätig.

 

Die Kassenvertreter im G-BA hatten als Nachfolger für den aus Altersgründen ausscheidenden Harald Deisler den ehemaligen AOK-Chef Uwe Deh vorgeschlagen. Dieser war ab 2011 neben Jürgen Graalmann Vorstandsvize des AOK-Bundesverbands. Aufgrund interner Querelen mussten beide Mitte 2015 ihre Posten räumen. Dritter Unparteiischer und Vorsitzender ist Professor Josef Hecken. Dessen erneute Bestätigung im Amt scheint sicher.

 

Nach Ablehnung der Kandidaten können Kassen- und Klinikseite nun innerhalb von sechs Wochen neue Vorschläge vorlegen. Sieht der Gesundheitsausschuss bei den neuen Kandidaten dann die Voraussetzungen gemäß § 91 Absatz 2 SGB V erfüllt, muss er nicht tätig werden. Widerspricht der Ausschuss aber auch den neuen Vorschlägen oder haben die Organisationen keinen neuen Vorschlag vorgelegt, dann beruft das Bundesministerium für Gesundheit die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder. (et)

 

30.06.2017 l PZ

Foto: GBA