Gesetz in Kraft: Ab heute bessere Heil- und Hilfsmittel |

Patienten in Deutschland bekommen Heil- und Hilfsmittel künftig in einer besseren Qualität: Heute ist das Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft getreten. Es regelt die Versorgung deutscher Patienten mit Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Brillen und Inkontinenzartikeln.
Das Gesetz legt fest, dass Krankenkassen ab heute nicht mehr nur den Preis, sondern auch die Qualität und Verfügbarkeit der Produkte berücksichtigen müssen, wenn sie einen Hilfsmittel-Versorger für ihre Versicherten auswählen. Auch müssen Versicherte nun stets zwischen mehreren zuzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können. Individuell angefertigte Hilfsmittel dürfen die Kassen laut HHVG künftig gar nicht mehr per Vertrag an nur einen bestimmten Hersteller vergeben. Diese Regelung soll vor allem Stoma-Patienten zugutekommen.
Das HHVG war nötig geworden, da immer mehr Patienten über minderwertige Hilfsmittel – etwa Inkontinenzvorlagen – geklagt hatten. Das Gesetz legt nun fest, dass Krankenkassen Stichproben bei Hilfsmittel-Produzenten durchführen und prüfen müssen, ob sie die gesetzlichen Pflichten einhalten. Auch müssen sie die Versicherten ab heute dazu beraten, welches Hilfsmitteln und welche Leistungen für sie geeignet sind, ob Mehrkosten anfallen und wie hoch diese sind. (ap)
11.04.2017 l PZ
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