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Cannabis: Barmer will jeden Anspruch einzeln prüfen

 

Offenbar bekommt die Barmer derzeit viele Anträge zur Kostenübernahme von Cannabis. Zumindest hat die Krankenkasse jetzt ein neues Frage-Antwort-Kompendium online gestellt, bei der es vor allem darum geht, wer Anspruch auf Cannabis-haltige Präparate hat und welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen.

 

«Generell wäre es hilfreich, wenn der Stellenwert von Cannabis in der Medizin objektiv bewertet würde», schreibt die Krankenkasse heute in einer Pressemitteilung. «Für uns ist es wichtig, dass immer die Frage beantwortet wird, ob ein Cannabis-haltiges Medikament dem Patienten wirklich hilft oder ob es vielleicht bessere Alternativen gibt», erläutert Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. Eine Liste mit konkreten Krankheiten, für die eine Cannabis-Therapie bewilligt wird, gibt es freilich nicht.

 

«Aktuell wird Cannabis fast wie ein Allheilmittel für viele Erkrankungen dargestellt», heißt es im FAQ unter www.barmer.de/cannabis. Und weiter: «Fakt ist, dass Cannabis zwar seit mehreren tausend Jahren in der Medizin angewendet wird, aber der genaue Stellenwert dieser Behandlung bei den verschiedenen Krankheiten noch nicht festgelegt werden konnte. Bisher liegen Expertenmeinungen zum Einsatz von mehr als 50 Krankheiten vor, aber Cannabis hat noch keinen Einzug in medizinische Leitlinien gefunden.» Die Barmer überprüfe Studienergebnisse «zum Schutz der Versicherten» noch einmal selbst und kritisch.

 

Als Teil eines multimodalen Behandlungskonzepts sei beispielsweise der Einsatz bei chronischen Schmerzerkrankungen möglich. Die Barmer zitiert nicht näher genannte Experten, nach deren Einschätzung Cannabis vorhandene Schmerzmittel nicht ersetzen wird, da es als Monotherapie nur eine geringe schmerzlindernde Wirkung zeige und anderen Analgetika unterlegen sei. Cannabis könnte vor allem bei bislang nicht ausreichend behandelbarer neuropathischer Schmerzen zum Einsatz kommen. Zudem nennt die Barmer heftige Muskelkrämpfe bei Grunderkrankungen wie Multipler Sklerose oder Querschnittslähmung sowie Krebspatienten, die unter starker Abmagerung, Übelkeit oder Appetitlosigkeit leiden.

 

Deutschlands größte einzelne Krankenkasse mit rund 7,5 Millionen Versicherten verspricht, jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Dazu soll der Patient einen ausführlichen Arztbericht, eine Auflistung der bisher eingesetzten Arzneimittel, Krankenhausbericht, Heil- und Hilfsmittelverordnungen und Arbeitsunfähigkeitszeiten einreichen. (dh)

 

Zum Frage-Antwort-Kompendium

 

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11.04.2017 l PZ

Foto: Fotolia/Jaroslav Moravcik

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