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Cannabis als Tee: Was ist mit der Wasserlöslichkeit von THC?

 

Ab heute kann der Arzt Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken auf Rezept verordnen. Eine Möglichkeit ist, mit den Blüten einen Tee zuzubereiten – obwohl das hauptsächlich wirksame Cannabinoid Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC; Dronabinol) schlecht wasserlöslich ist. Das ist bei der Dosierung bereits berücksichtigt. Die Blüten werden in der Apotheke zerkleinert und im Falle der Mehrdosenzubereitung in einer Weithalsflasche abgegeben, um die Abmessung per Pulverlöffel möglichst genau zu gewährleisten. Sie können auch einzeldosiert als in Pulverkapseln aus Papier abgefüllt werden.

«Die Apotheke unterliegt bei der Zubereitung der Rezepturarzneimittel den anerkannten pharmazeutischen Regeln und Qualitätsforderungen», betont Dr. Holger Reimann, Leiter des Neuen Rezeptur-Formulariums (DAC/NRF) gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. «Da Cannabisblüten nicht nur aus den Blüten im engeren Sinne bestehen, sondern auch aus Triebspitzen mit Blütenständen und Kelchblättern, erscheint es ohne ein gewisses Maß an Zerkleinerung unmöglich, reproduzierbar kleine Mengen mit ausreichend gleichförmigen Einzeldosen an Wirkstoff abzuteilen und anzuwenden.»

Eine Zubereitung als einfacher Aufguss wie bei anderen Tees funktioniert mit Cannabisblüten nicht. Die Cannabisblüten müssen mindestens 15 Minuten gekocht werden. Denn in den Pflanzen liegen nur die Vorstufen der wirksamen Formen der Cannabinoide vor, die noch decarboxyliert werden müssen.

«Die bisher meist verwendete Cannabissorte enthält hauptsächlich die Carbonsäure-Vorstufe (THC-A) des wertbestimmenden Cannabinoids THC zu etwa 20 Prozent neben kleinen Anteilen THC und Spuren der Carbonsäure-Vorstufe (CBD-A) des Cannabidiol (CBD)», erläutert Reimann. Im kochenden Wasser löst sich THC-A rasch zu etwa 45 mg/l und THC zu mehr als 10 mg/l, soweit es sich bereits gebildet hat. «Da Wasser bei Normaldruck nicht heißer wird als sein Kochpunkt, ist die Decarboxylierungs-Reaktion langsam, und es muss lange gekocht werden, bis nach etwa einer halben Stunde eine THC-Sättigung vorliegt», so Reimann. «Doch bereits nach 15-minütigem Kochen liegt die THC-Konzentration um 10 mg/l und erlaubt es, je nach getrunkener Menge mit einer Tasse Dekokt etwa 2 mg THC zu trinken oder nach ärztlicher Anweisung mehr.» Mehr dazu finden Apotheker und PTA seit dem 06. März in den neuen NRF-Vorschriften 22.14. und 22.15.

Das Dekokt sollte getrunken werden, solange es noch heiß ist. Solange nicht zu viele Tassen getrunken werden, ist eine Überdosierung nicht zu befürchten, da eine gesättigte Lösung entsteht. Für die zwei- oder mehrmalige Anwendung am Herstellungstag kann das Dekokt in der Thermoskanne warm gehalten werden. Um davon noch am Folgetag zu trinken, kann angeblich Kaffeeweißer zugesetzt werden, der das THC bei Abkühlung bindet. Dies und die Zugabe von Sahne oder anderen fettigen Lebensmittel als Lösungsmittel, wie in manchen Foren empfohlen, hat die DAC/NRF-Kommission nicht berücksichtigt. Beim Zusatz fettiger Lebensmittel ohne Erhitzung  entsteht kein THC und der Zusatz vor dem Kochen wäre aus Gründen fehlender Reproduzierbarkeit abzulehnen.

Die Blüten sind oxidationsempfindlich und sollten daher verschlossen aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Kühlschrank ist beim Patienten möglich, differenzierte Experimentaldaten für unterschiedliche Lagerungsbedingungen fehlen aber noch. Verordnen darf der Arzt immer nur den Bedarf für 30 Tage (maximal 100 g Cannabisblüten, unabhängig von der Sorte). Vorläufig hat DAC/NRF den Richtwert für die Haltbarkeit mit zwei Monaten etwas länger festgesetzt. Wie bei anderen Betäubungsmitteln auch, darf der Arzt in begründeten Einzelfällen mehr verordnen und muss dies dann wie üblich mit «A» auf dem BtM-Rezept kennzeichnen. (dh)
 

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Cannabis auf Rezept: »Die Verordnung muss eindeutig sein«, PZ 10/2017

Cannabis als Rezeptur: NRF veröffentlicht neue Monographien, Meldung vom 06.03.2017

 

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10.03.2017 l PZ

Foto: Fotolia/Michael

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