AMG-Novelle in Kraft getreten |

Zum Jahreswechsel ist das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) in Kraft getreten. Es war bereits im November vom Bundestag verabschiedet worden und wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Arzneimittel nicht an Patienten abgegeben werden dürfen, wenn diese den verschreibenden Arzt gar nicht wirklich gesehen, also etwa nur eine Online-Beratung konsultiert haben. Lediglich Folgerezepte dürfen in Einzelfällen ohne vorherigen Arztkontakt abgegeben werden. So will der Gesetzgeber unter anderem der britischen Online-Ärzteplattform DrEd einen Riegel vorschieben. Dort hatten deutsche Patienten bis vor kurzem Rezepte britischer Ärzte nach einer Internetberatung erhalten können.
Die Novelle ändert auch die Bundesapothekerordnung: Das Berufsbild der Apotheker umfasst demnach künftig auch Tätigkeiten in Lehre und Forschung sowie der öffentlichen Verwaltung.
Das Gesetz enthält auch den lange umstrittenen Passus, der künftig Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Menschen wie etwa Demenzpatienten erlaubt. Allerdings soll dies nur dann erlaubt sein, wenn die Forschung gemeinnützig ist und der Patient den Tests noch im einwilligungsfähigen Zustand und nach verpflichtender ärztlicher Beratung zugestimmt hat. (ap)
09.01.2017 l PZ
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